- OT: Hessen, Einbürgerungs- / Integrationstest, 100 Fragen - Herbi, dem Bremser, 18.03.2006, 18:11
- Die Deutschmacher (o.Text) - Elmarion, 18.03.2006, 20:18
- Deutschland, Deutschland über alles... steht das noch nicht unter §130??? ;-) (o.Text) - Zahnloser, 18.03.2006, 21:11
- Nein!! - Unruhe, 19.03.2006, 12:27
- Eben bei Ditsche im TV, Jürgen Kliensmann muß den Test auch machen:)) (o.Text) - prinz_eisenherz, 19.03.2006, 22:50
Nein!!
-->Mit dieser Frage hat sich im Dezember 2003 das Amtsgericht Lüneburg befassen müssen (Az. NZS 15 Gs 419/03). Vorausgegangen war die Beschlagnahme einer Tonbandkassette mit dem Deutschlandlied in allen drei Strophen anlässlich einer NPD-Demonstration. Die Demonstranten sangen das Lied mit allen drei Strophen mit. Der Einsatzleiter der Polizei stellte die Kassette sicher, weil er der Meinung war, dass das Absingen aller drei Strophen den Tatbestand des § 86a StGB erfülle. Das Amtsgericht Lüneburg hob den Beschluss der Beschlagnahme auf und ließ die Kassette dem ehemals Beschuldigten wieder zurückgeben.
Das Gericht stellte unter anderem fest: „Das „Lied der Deutschen“ stellt kein Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation dar, sondern ist die deutsche Nationalhymne, das heißt nationales Symbol, welches explizit in § 90a Abs. 1 Ziff. 2 StGB unter den Schutz vor Verunglimpfung gestellt wird. Auch der Text der 1. Strophe unterfällt nicht der Vorschrift des § 86a StGB. Es sei anerkannt, so das Gericht, dass bei öffentlichen Anlässen lediglich die dritte Strophe gesungen werden soll.
Ich habe bereits unten darauf aufmerksam gemacht, dass die Frage 100 im hessischen Fragekatalog keine eindeutige Antwort gestattet.
„Frage 100: Wie heißt die deutsche Nationalhymne und mit welchen Worten beginnt sie?“
Erwarten die Fragesteller als Antwort für den ersten Teil der Antwort „Lied der Deutschen“ oder „Deutschlandlied“, dann müssen sie als Antwort „Deutschland, Deutschland über alles,...“ akzeptieren. Denn das „Lied der Deutschen“ umfasst drei Strophen - das ist allgemein anerkannt - und die erste Strophe beginnt mit „Deutschland, Deutschland über alles“.
Wollen die Fragesteller jedoch als Antwort auf den zweiten Teil der Frage „Einigkeit und Recht und Freiheit...“ hören, dann dürfen sie den ersten Teil der Frage gar nicht stellen. Sie müssten dann fragen: „Mit welchen Worten beginnt die bei öffentlichen Anlässen gesungene dritte Strophe der deutschen Nationalhymne?“
Das Thema ist sicher sehr komplex. Man müsste auf die Schreiben von Adenauer an Heuß und von Weizsäcker an Kohl eingehen. Sicher ist jedoch, dass auch das Singen der ersten zwei Strophen des Deutschlandlieds nicht verboten ist.
Unruhe

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