- Tip:Firmengründung für 400 €+rucki-zucki, statt umständl.dt. GmbH-Brembramborium - certina, 19.03.2006, 11:20
- Eine Gesellschaft ohne Haftung - Dieter, 19.03.2006, 11:54
- Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Eugippius, 19.03.2006, 12:37
- Re: GmbH, aber volle Haftung des Geschäftsführers - Goldfinger, 19.03.2006, 14:04
- Re: GmbH-Gründungen in Zukunft einfacher?! - wettervogel, 30.05.2006, 12:04
- Von 25.000 auf 10.000 runter hätte man sofort machen können, - LenzHannover, 01.06.2006, 23:12
- Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Eugippius, 19.03.2006, 12:37
- Der Kampf der Gesellschaftsformen - prinz_eisenherz, 19.03.2006, 14:11
- Ist kein guter Tip... - LenzHannover, 19.03.2006, 15:15
- Re: Ist begrenzt kein guter Tip... - ottoasta, 19.03.2006, 15:31
- Re: Ist begrenzt kein guter Tip... - thoughtful, 19.03.2006, 16:01
- Re: Ist begrenzt kein guter Tip... - ottoasta, 19.03.2006, 16:19
- Re: Ist begrenzt kein guter Tip... - thoughtful, 19.03.2006, 17:10
- Re: ach lieber Freund....... - ottoasta, 19.03.2006, 18:40
- Re: Ist begrenzt kein guter Tip... - thoughtful, 19.03.2006, 17:10
- Re: Ist begrenzt kein guter Tip... - ottoasta, 19.03.2006, 16:19
- Re: Ist begrenzt kein guter Tip... - thoughtful, 19.03.2006, 16:01
- Re: Ist kein guter Tip... - SchlauFuchs, 19.03.2006, 17:25
- Re: Ist begrenzt kein guter Tip... - ottoasta, 19.03.2006, 15:31
- Limited meist wegen geringem Stammkapital - politico, 19.03.2006, 20:42
- Eine Gesellschaft ohne Haftung - Dieter, 19.03.2006, 11:54
Re: Ist begrenzt kein guter Tip...
-->(...)
>Hallo,
>da wäre ich aber gewaltig auf die Schnauze gefallen, mit Aktien oder Fonds! Schon vergessen? Und was ist, wenn die Firma pleite geht?
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Schade, daß Sie es nicht verstanden haben. Die Gestaltung von Pensionszusagen gehört seit 50 Jahren zu meinen diversen beruflichen Angelegenheiten.
Wenn Sie die Jahre 2000 bis 2003 meinen, ist doch großartig. Da hätte Ihnen der"cost-averaging-effekt" doch noch eine zusätzliche Wertsteigerung erbracht (nur vorsoglich für Poster: Ich kenne die Untersuchungen zum CA-Effekt, in diesen Fällen über ca. 25 Jahre und zwangsweiser Ratenzahlung finktioniert er)
Was meinen Sie denn mit"DIE Firma"? - Man streut auf 30 oder mehr Firmen, wenn es sich um Zwecke der Altersversorgung handelt. Da darf ruhig mal eine pleite gehen. Außerdem sollte man für die Rückdeckung LargeCaps verwenden. Am besten gleich den EuroStoxx 50 über einen ETF.
>Die Gestaltung einer Pensionszusage ist einfach, wenn man den richtigen Steuerberater bzw. die richtige Vers. Gesellschaft hat.
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Einfach??? Einfach??? - Ich bilde in diversen Seminaren Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zum Thema aus und kenne deren Kenntisstand. Nur mal vier Fragen: Haben Sie eine Wartezeit vereinbart (wenn Sie kein Vorunternehmen hatten bzw. erst spät die Zusage erteilt haben)? Haben Sie Dynamisierungsklauseln während der Zeit der Anwartschaftsfinanzierung und während der Pensionsphase aufgenommen? - In welcher Höhe? Haben Sie eine Ehefrau oder eine Lebensgefährtin in die PZ aufgenommen? Kennen Sie den gigantischen Unterschied zwischen kongruenter Rückdeckung nach § 6a EStG und Vollrückdeckung? - Wie sorgen Sie denn dann für eine Vollrückdeckung vor?
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Heute ist für mich die Alte Leipziger sehr gut, weil die auch im Pleitefall die Auszahlung weiterführt, als Ersatz für die Firma. Bis vor einigen Jahren war es die Schweizerische Rentenanstalt, doch leider haben sich die ein wenig vergaloppiert! Die Pensionszusage verbleibt ja 'im Besitz' der GmbH, auch die Rückdeckungsversicherung.
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Alte Leipziger ist schon ok. Allianz erbringt aber mit an Sichereheit grenzender Wahrscheinlichkeit die höhere Ablaufleistung; vergleichen Sie mal die Kapitalverzinsung des Deckungsstocks beider Veresicherer.
Ja, Sie brauchen für den Insolventfall die übliche Verpfändungsvereinbarung zu Ihren Gunsten.
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Bei Aktien und Fonds ist es mir zu unsicher und die GmbH kann die auch verkaufen im Notfall bzw. Gläubiger können einen Zugriff haben. Da hilft auch keine Verpfändung an den Begünstigten, denn vor Machenschaften ist man da nie sicher!
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Die Verpfändungsvereinbarung mit Ihrer Bank ist genauso sicher wie die Verpfändungsvereinbarung mit Ihrer Lebensversicherung; kein rechtlicher Unterschied.
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Lang mal einem Nackten in die Tasche!
>Eine Rückdeckungsversicherung ist da wesentlich sicherer!
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Keineswegs!!! Aber steuerlich das Uninteressanteste was es gibt.
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>Gruss
>Otto
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Gruß
th.

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