- Im Zusammenha.mit Markennamen-Nutzerei:Teure Abmahnungen für Tausende Ebayer - certina, 20.03.2006, 14:03
- Da bin ich immer hin- und hergerissen... - nEUROtiker, 20.03.2006, 14:34
Im Zusammenha.mit Markennamen-Nutzerei:Teure Abmahnungen für Tausende Ebayer
--><font ize="4">Nutzung von Markennamen ist beim Internet-Verkauf tabu
Teure Abmahnungen für Tausende Ebay-Nutzer
Eigentlich habe die junge Frau über Ebay nur ein Set scharfer Küchenmesser verkaufen wollen. Bekannte rieten ihr, sie als japanische-Sushi-Messer anzupreisen.
Dieser Tipp sei die Internet-Inserentin jedoch teuer zu stehen gekommen: Sie bekam Post von Anwälten, die ihr einen Verstoß gegen das Markenrecht sowie unlauteren Wettbewerb vorwarfen - und dafür ein Honorar von über 800 Euro verlangten. Plus Unterlassungserklärung. Auftraggeber sei eine Firma gewesen, die japanische Messer vertreibe. Die Frau hatte den guten Ruf der Produkte nutzen und mit einem Nachbau Geschäft machen wollen, hätten die Profis erklärt.
Solche und ähnliche Abmahnungen schockten seit geraumer Zeit Tausende Bürger in Deutschland. Viele tappten unwissentlich in die Falle, andere aus Kalkül, indem sie beim Online-Verkauf Markennamen verwenden oder ihre Offerten mit"fremden Federn" schmückten. Wer sich einmal die rote Karte einer Firma eingehandelt habe, werde oft mit erheblichen finanziellen Folgen konfrontiert, wie Michael Bruns von Stiftung Warentest warne: Da könnten schnell einige tausend Euro zusammenkommen.
Abgemahnt werde immer häufiger, egal ob es sich bei den Verkaufswilligen um ahnungslose Privatleute handele oder gewerbliche Händler. In jedem Fall solle man die Post von Anwälten sehr Ernst nehmen, rate Wolf-Dieter Roth vom Verein Abmahnwelle, Anlaufstelle für unzählige Betroffene. Wer gar nicht reagiere, riskiere ein Klageverfahren und sei im schlimmsten Falle finanziell ruiniert.
Schon das Anpreisen eines Anzugs"im Armani-Design" verstosse gegen das Markenrecht, mahne Markus Saller, Jurist der Verbraucherzentrale Bayern, zur Vorsicht. Auch von Hinweisen nach dem Motto"ähnlich wie Adidas" oder"vergleichbar mit Esprit" sollte man die Finger lassen.
Viel Ärger könne man sich auch dann einhandeln, wenn man seine Verkaufsanzeige mit einem Foto bebildere, das man zuvor von der offiziellen Firmen-Homepage heruntergeladen habe. Das ist im Prinzip ebenfalls nicht erlaubt - selbst wenn es tausendfach am Tag passiere, betont Saller. Wer einen Kaffee-Vollautomaten verkaufen wolle, sollte sein Gerät also am besten selbst fotografieren und das Foto dann ins Internet einstellen.
Unwissenheit schütze vor Strafe nicht, auch nicht Privatpersonen, bestätige Röer Lennart vom Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM). Die von Nachahmern immer stärker wirtschaftlich geschädigten Firmen müßten sich wehren. Und das sehe dann häufig so aus: Vor allem große, bekannte Unternehmen engagierten spezielle"Fahnder", die systematisch das Internet, Auktionsplattformen und vor allem Ebay nach möglichen Verstößen durchforsten würden.
Sei die Abmahnmaschinerie erst einmal in Gang gesetzt, sei sie nur schwer wieder zu stoppen, so die Erfahrungen Roths. Große Chancen, ohne jegliche Zahlung herauszukommen, gebe es in der Regel nicht. Die meisten Betroffenen müßten die Honorarforderungen zahlen sowie die Unterlassungserklärung unterschreiben, um die Sache los zu werden.
Selbst bei ungerechtfertigten Abmahnungen von Privatleuten sei es"schwierig vor Gericht zu ziehen und zu gewinnen", meint Roth. Die Rechtslage sei unklar.

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