- Gesetzliche Gewehrleistung bei gebrauchtem PKW kauf? - Langlume, 24.03.2006, 15:55
- Re: Gesetzliche Gewehrleistung bei gebrauchtem PKW kauf? - Sorrento, 24.03.2006, 16:00
Re: Gesetzliche Gewehrleistung bei gebrauchtem PKW kauf?
-->Hallo,
>Kennt sich damit jemand aus?
>Wenn ich bei einem Händler einen gebrauchten PKW erwerbe, erhalte ich doch eigentlich die gesetzliche Grantie von einem Jahr
AFAIK gibts bei Gebraucht-PKW sofern nicht vom Händler ausgeschlossen wurde, 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung (nicht: Garantie, da kann der Händler machen, was er will), diese kann vom Händler aber auf 6 Monate gedrückt werden.
Siehe auch
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrzeugkauf_leasing/gebrauchtwagenkauf/maengelhaftung/default.asp?ComponentID=4002&SourcePageID=26895
Ciao,
Sorrento

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