- Abgeordnete - steuerfreie Kostenpauschale - Gericht mogelt sich um Entscheidung - LenzHannover, 27.03.2006, 01:08
Abgeordnete - steuerfreie Kostenpauschale - Gericht mogelt sich um Entscheidung
-->Arbeitnehmer haben keinen vergleichbaren Anspruch auf pauschale Steuerfreistellung ihres Einkommens wie Bundestagsabgeordnete, deren Gesamtbezüge zu rund einem Drittel aus einer steuerfreien Kostenpauschale bestehen. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem am soeben veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 10 K 2114/04 E).
Hintergrund des Verfahrens ist die Tatsache, dass Arbeitnehmer beruflich veranlasste Aufwendungen ohne Nachweis nur pauschal mit 920 Euro absetzen können. Bundestagsabgeordnete hingegen erhalten eine steuerfreie Kostenpauschale von 42 612 Euro, die sich der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Der Kläger fordert daher den Kostennachweis auch bei Abgeordneten oder alternativ eine vergleichbare Pauschale für alle Steuerzahler in Höhe von 30 Prozent der Einnahmen.
Die Münsteraner Richter sehen in der unterschiedlichen Behandlung keine gleichheitswidrige Belastung. Der Kläger - ein Beamter soweit ich mich entsinnen Richter am Finanzgericht- gehöre keiner Gruppe von Steuerpflichtigen an, denen als Folge ihrer Tätigkeit in vergleichbarer Weise wie Abgeordneten häufig Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Verpflegung sowie erhebliche Fahrtkosten entstünden.
Und so hat man sich mit"nicht zuständig" um eine Entscheidung gemogelt
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof wurde hiergegen Revision (Az.: VI R 13/06) eingelegt. Dann hoffen wir mal...

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