- Post vom Steuerberater, wen's interessiert........ - ottoasta, 31.03.2006, 10:30
- Perversion in Reinkultur - ein Streik ist doch schon Jahrzehnte überfällig (owT) - Baldur der Ketzer, 31.03.2006, 11:47
- Zunächst mal DANKE! -mit Frage- - nasowas, 31.03.2006, 11:52
- Re: Zunächst mal DANKE! -mit Frage- / Antwort - bernor, 31.03.2006, 14:46
- Re: Zunächst mal DANKE! -mit Frage- / Antwort - nasowas, 31.03.2006, 15:00
- meinte natĂĽrlich"bernor" sorry! -ich und meine"Schreibe":-((( - nasowas, 31.03.2006, 15:06
- Re: Zunächst mal DANKE! -mit Frage- / Antwort - nasowas, 31.03.2006, 15:00
- Re: Zunächst mal DANKE! -mit Frage- / Antwort - bernor, 31.03.2006, 14:46
Zunächst mal DANKE! -mit Frage-
-->Hallo ottoasta,
dank Dir fĂĽr die Infos!
Und noch ne Frage. Vielleicht weiĂź jemand genaues.
"Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer ver-späteten Zahlung durch Überweisung oder Einzahlung auf das Konto des Finanzamtes endet am Donnerstag, den 13. April 2006. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!"
Bedeutet dies, dass die Zahlungsschonfrist allgemein abgeschafft wurde, oder heißt dies nur, dass dies für den April der letzte Zahlungstermin ist und weiterhin 3 Werktage nach Termin das Geld auf dem Finanzkassenkonto sein muss? Bin nämlich ein unverbesserlicher Spätzahler und unverbesserlicher Spätabgeber aller Steuererklärungen.
P.S.
Den letzten Satz des folgenden Absatzes (von mir fett gemacht) finde ich mal wieder besonders dreist.
"Verfallen Optionsscheine, Kauf- oder Verkaufsoptionen innerhalb der Spekulationsfrist wertlos, liegt seit 1999 ein privates Veräußerungsgeschäft und damit ein steuerlicher Verlust vor. Das hat das Finanzgericht Münster für einen das Veranlagungsjahr 2000 betreffenden Fall ent-schieden und sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt. Allerdings ist wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen worden.
Hinweis: Anleger mit solchen Verlusten sollten den Argumenten des Finanzgerichts Münster folgen und ihre Fälle offen halten. Da allerdings nicht absehbar ist, wie der Bundesfinanzhof entscheiden wird, ist es derzeit immer noch besser, nahezu wertlose Rechte binnen Jahresfrist über die Börse zu verkaufen. Dabei sollte der Verkaufserlös allerdings zumindest die Transak-tionskosten überschreiten (FG Münster, Urteil vom 7.12.05, Az. 10 K 5715/04 F)."
GruĂź

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