- Post vom Steuerberater, wen's interessiert........ - ottoasta, 31.03.2006, 10:30
- Perversion in Reinkultur - ein Streik ist doch schon Jahrzehnte ßberfällig (owT) - Baldur der Ketzer, 31.03.2006, 11:47
- Zunächst mal DANKE! -mit Frage- - nasowas, 31.03.2006, 11:52
- Re: Zunächst mal DANKE! -mit Frage- / Antwort - bernor, 31.03.2006, 14:46
- Re: Zunächst mal DANKE! -mit Frage- / Antwort - nasowas, 31.03.2006, 15:00
- meinte natĂźrlich"bernor" sorry! -ich und meine"Schreibe":-((( - nasowas, 31.03.2006, 15:06
- Re: Zunächst mal DANKE! -mit Frage- / Antwort - nasowas, 31.03.2006, 15:00
- Re: Zunächst mal DANKE! -mit Frage- / Antwort - bernor, 31.03.2006, 14:46
Re: Zunächst mal DANKE! -mit Frage- / Antwort
-->Hi nasowas,
man muà zunächst zwei Arten von Terminen unterscheiden;
1) Abgabetermine von Steuererklärungen aller Art, einschlieĂlich USt-/LoSt-Anmeldungen. Werden sie versäumt, fallen sog. Verspätungszuschläge an (richten sich nach Dauer & Häufigkeit der Verspätungen).
2) Fälligkeitstermine der mit Bescheid festgesetzten oder selbstangemeldeten Steuerzahlungen oder -erstattungen. Bei Versäumis von Zahlungen entstehen hier sog. Säumniszuschläge.
USt-/LoSt-Anmeldungen sind zum 10. des nachfolgenden Monats fällig (sofern keine Verschiebung auf den nächstfolgenden Werktag, wenn der 10. ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist).
Ab dem 1.1.2004 gilt: Die frßhere Abgabeschonfrist von fßnf Tagen ist ersatzlos entfallen; die Zahlungsschonfrist wurde von fßnf auf drei Tage verkßrzt. Fällt das Ende dieser Frist auf einen Samstag, Sontag oder gesetzlichen Feiertag, gilt (auch) hier nächste Werktag.
Weiteres hier:
http://www.competence-site.de/steuerrecht.nsf/dcb65694fdd90e66c1256918004af38a/f54aee3edfe964a2c12570bb00559322!OpenDocument
GruĂ bernor

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