- Frage zu Speku-Kosten - i. A. eines Lesers - - Elli -, 31.03.2006, 18:12
- Da gibt es viel Unwissenheit... - LenzHannover, 31.03.2006, 20:24
- Meines Wissens nach... - Burning_Heart, 31.03.2006, 22:20
- Re: Meines Wissens nach... - SchlauFuchs, 31.03.2006, 23:24
- Re: Meines Wissens nach... / Gründerfieber - Student, 01.04.2006, 11:12
- Re: Meines Wissens nach... / Gründerfieber / noch'n Link - Student, 01.04.2006, 11:24
- Danke euch zwei... - Burning_Heart, 01.04.2006, 12:25
- Re: Danke euch zwei... - SchlauFuchs, 01.04.2006, 21:44
- Low tech - Helmut, 02.04.2006, 00:21
- Re: Danke euch zwei... - SchlauFuchs, 01.04.2006, 21:44
Meines Wissens nach...
-->>für folgende Fragen finde ich nirgendwo eine Antwort:
>1. Kann man An- und Verkaufsgebühren als Werbungskosten geltend machen?
Nur wenn das Tradinggeschäft unter einem Gewerbe angemeldet ist. Dann kann man Gebühren, Kurskosten, Literatur, Flatrate, Seminare, Kaffee usw. absetzen.
Als Entschädigung dafür darf man dann Gewerbesteuer zahlen. Weiß aber nicht wie hoch die sind.
>2. Wenn ja, geht das auch, wenn man Verluste gemacht hat; kann man also damit einen Verlustvortrag erhöhen?
Glaub schon.
>3. Hat sich bei diesen beiden Fragen seit 2000 etwas verändert, z.B. Gebühren nur bis 2002 als Werbungskosten anrechenbar
>
>Hintergrund:
>Seit 2000 habe ich sowohl Verlust- als auch Gewinnjahre gehabt. In allen Fällen haben der Lohnsteuerhilfeverein und in einem Jahr ein Steuerberater die An- und Verkaufsgebühren nicht als Werbungskosten berücksichtigt. Wegen der Richtigkeit habe ich da meine Zweifel.
>Parallel dazu habe ich einen befreundeten Rechtsanwalt beauftragt mal die Verjährungsfristen der etwaigen Ansprüche an den Lohnsteuerhilfeverein bzw. den Steuerberater zu überprüfen.
P.S. Hätte auch eine Frage:
Wenn ich einen kleinen Webshop aufmachen will wo ich selbstgebautes Zeug verkaufen will, muß ich das dann als Gewerbe anmelden?
Geht das ohne Meisterbrief?

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