- ot. Verbot (neue Regeln ab November) für Stossfänger an Geländewagen? - arvito, 09.04.2006, 11:05
- AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand - Sorrento, 09.04.2006, 11:18
- Re: AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand - certina, 09.04.2006, 13:52
- Re: AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand - Sorrento, 09.04.2006, 14:01
- Re: AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand - certina, 09.04.2006, 14:16
- Re: ADAC-Auskunft: Definitiv n u r für Neuwagen, nicht aber für Bestand (noch) - certina, 11.04.2006, 12:47
- Re: AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand - certina, 09.04.2006, 14:16
- Re: AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand - Sorrento, 09.04.2006, 14:01
- Re: AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand - certina, 09.04.2006, 13:52
- mich wundert, daß die das schon nicht vor Jahren beschlossen haben - Dieter, 09.04.2006, 15:26
- AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand - Sorrento, 09.04.2006, 11:18
ot. Verbot (neue Regeln ab November) für Stossfänger an Geländewagen?
-->hallo,
hat jemand zufällig Näheres über die unten beschriebenen"neuen Regeln" für die Stossfänger ("Bullenfänger") an Geländewagen?
Gilt das nun nur für Neuwagen, oder bereits bei den zu Húntertausenden installierten in Betrieb befindlichen Dingern?
Danke für eine weitergehende Aufklärung.
arvito
Neue Regeln (Verbot?) für Bullenfänger an Geländewagen
Sogenannte Bullenfänger an Geländefahrzeugen müssen künftig Fußgängerschutz-Normen erfüllen. Diese Frontschutzbügel müssen ab November so konstruiert sein, daß sie bei einem Aufprall Energie absorbieren und die Unfallfolgen für den Fußgänger mildern.
Dafür muß die Form der Frontbügel exakt auf die jeweilige Fahrzeugfront abgestimmt sein. Gemessen werden dabei Werte für den Aufprall von Kopf, Hüfte und Bein. Zudem erhalten sie nach Angaben Gunnar Pflugs, Leiter des Technologiezentrums Verkehrssicherheit beim TÜV Rheinland, nur für solche Fahrzeuge eine Zulassung, mit deren Front sie geprüft wurden. Daher ist künftig eine enge Abstimmung zwischen Bügelherstellern und Autoindustrie erforderlich. Zwischenzeitlich hatte die Europäische Union wegen des hohen Verletzungsrisikos für Fußgänger ein komplettes Verbot der Bullenfänger erwogen. Die neuen Anforderungen kommen einem Verbot der bislang in der Regel aus Edelstahl gefertigten Systeme gleich, da diese nun keine Möglichkeit mehr auf eine Zulassung haben.
Sie sind vor allem für Kinder und Jugendliche ein Risiko, da sie bei einem Aufprall nach vorne abprallen und vor das Auto geschleudert werden, anstatt über die Motorhaube geleitet zu werden

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