- ot. Verbot (neue Regeln ab November) für Stossfänger an Geländewagen? - arvito, 09.04.2006, 11:05
- AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand - Sorrento, 09.04.2006, 11:18
- Re: AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand - certina, 09.04.2006, 13:52
- Re: AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand - Sorrento, 09.04.2006, 14:01
- Re: AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand - certina, 09.04.2006, 14:16
- Re: ADAC-Auskunft: Definitiv n u r für Neuwagen, nicht aber für Bestand (noch) - certina, 11.04.2006, 12:47
- Re: AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand - certina, 09.04.2006, 14:16
- Re: AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand - Sorrento, 09.04.2006, 14:01
- Re: AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand - certina, 09.04.2006, 13:52
- mich wundert, daß die das schon nicht vor Jahren beschlossen haben - Dieter, 09.04.2006, 15:26
- AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand - Sorrento, 09.04.2006, 11:18
Re: AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand
-->Hallo Certina,
>...das klingt hier
>http://www.autobild.de/suche/artikel.php?artikel_id=6987
>
>aber janz anders...
>
das weiß bislang aber auch nur Autobild zu berichten
EU-Parlament segnet entschärfte Frontschutzbügel ab - Bad Windsheim (ARCD)
In Ergänzung der Fußgängerschutz-Richtlinie 2003/102/EG hat sich das EU-Parlament dafür ausgesprochen, Frontschutzbügeln zwar „die Zähne zu ziehen“, sie aber weiterhin zuzulassen. Von dem ursprünglich erwägten generellen flächendeckenden Verbot war man nach Diskussionen in den Ausschüssen und mit der Automobilindustrie wieder abgekommen. Zum Schutz der Fußgänger sieht das neue EU-Gesetz die Einführung von strengeren Sicherheitsauflagen für so genannte „Kuhfänger“ an Neufahrzeugen vor. Alle Frontschutzbügel an Kraftfahrzeugen bis 3,5 t (Fahrzeugklasse M1) und an leichten Nutzfahrzeugen (Fahrzeugklasse N1) müssen in Zukunft ihr erhöhtes Energieabsorptionsvermögen unter Beweis stellen, ehe sie eine Typengenehmigung erhalten können. Starre Frontschutzbügel wären demnach ab kommendem Jahr grundsätzlich verboten. Es wird allgemein angenommen, dass der EU-Ministerrat mit den Parlamentariern konform geht und diese Regelung für „softe“ Schutzbügel verabschieden wird. Für den ARCD bleibt es unverständlich, welchen praktischen Nutzen hier zu Lande solche flexible Schutzbügel haben sollen. Nach ARCD-Meinung stellen sie nach wie vor eine zu große Gefahr für Fußgänger und vor allem kleine Kinder dar und sollten daher einheitlich von unseren Straßen verschwinden.
Quelle: http://www.allrad-kontor.de/Newsletter/Newsletter08_05.pdf
Wenn der Autobildbericht aber stimmen sollte, dann plant die Bundesregierung also wieder mal eine Planübererfüllung der EU-Vorgaben...
Gruß,
Sorrento

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