- Aktienkauf - seit 75 Jahren (k)ein Riesenbetrug? - imperator, 14.04.2006, 19:43
- Re: Aktienkauf - seit 75 Jahren (k)ein Riesenbetrug? - - Elli -, 14.04.2006, 20:03
- Re: Aktienkauf - seit 75 Jahren (k)ein Riesenbetrug? - thoughtful, 15.04.2006, 05:21
- Re: Aktienkauf - seit 75 Jahren (k)ein Riesenbetrug? - thoughtful, 14.04.2006, 21:24
- Respekt und Danke für den interessanten Beitrag! owT (o.Text) - spieler, 15.04.2006, 01:56
- Re: Aktienkauf - seit 75 Jahren (k)ein Riesenbetrug? - - Elli -, 14.04.2006, 20:03
Re: Aktienkauf - seit 75 Jahren (k)ein Riesenbetrug?
-->>Dein KFZ-Brief-Vergleich ist nicht vergleichbar.
>>Was soll eine Pleite gegangene Bank, also den Insolvenzverwalter, dazu veranlassen dem Kleinsten Glaeubiger in Ihrer Kartei (der kleine Aktienbesitzer) sein ihm zustehendes Papier zu geben?
>Sehr einfach: Die Kundendepots bzw. deren Inhalte sind nicht Bestandteil der Konkursmasse. Genauso wie die Inhalte der Schließfächer.
>Oder ist dein geparktes Auto weg, wenn die Parkfirma pleite ist?
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Dieser konkursrechtliche Sachverhalt gilt aber wegen dem Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren vom 4. Februar 1937 so uneingeschränkt nur für Deutschland. In diversen Ländern gibt es da ganz andere Bestimmungen.
Z. B. in einem wichtiges Anlageland, den USA. Dort sind die Aktien bei Brokerkonkurs nicht Aussonderungsgut. Es gibt dort aber andere Lösungen, nämlich durch die SIPC (Securities Investors Protection Corporation)http://www.sipc.org/. Die SIPC ersetzt im Konkursfalle der Bank oder des Brokers nur bis zu 100.000,- Dollar in bar und bis zu 400.000,- Dollar in Wertpapieren. Die meisten Broker haben aber privaten Versicherungsschutz bis zu 25 Millionen USD pro DEpot eingerichtet, aber ich kann nicht laufend nachkontrollieren, ob da die Versicherungsprämie vom Broker laufend an die Versicherungsgesellschaft entrichtet wird und der Versicherungsschutz damit auch in Kraft ist.
Eine Schweizer Bank z. B. geht kaum in Konkurs, aber dort ist Bargeld nur bis zu 30.000,- CHF pro Konto durch die Schweizer Bankiervereinigung gesichert.
Bei uns in D. deckt der Einlagensicherungsfonds (für die meisten dort angeschlossenen Banken - kann beim Bankenverband erfragt werden http://www.bdb.de/html/verband/einlagensicherung.asp?channel=183210 hingegen bis zu einem Drittel des Eigenkapitals der Bank. Für Zertifikate gilt das aber nicht, das sind im Gegensatz zu Anteilen an Exchange Traded Funds, Investmentfonds oder Aktien nur Inhaberschuldverschreibungen und da ist das Geld im Konkursfalle der Bank einfach auf die Konkursquote begrenzt; da nützt auch nichts die Aufbewahrung der Urkunden zuhause.
th.
P.S. Noch etwas bei Aufbewahrung der Aktien zuhause: Klar, spart man sich da die jährlichen Depotgebühren (Streifband ist teurer als Girosammelverwahrung). Eine Aktie besteht aus Mantel und Bogen, dieser aus Erneuerungsschein und Kupons. Nach jeder HV, die eine Dividendenausschüttung beschlossen hat, muß der Besitzer die Kupons selbst abschneiden und der Bank zur Einlösung präsentieren (ggf. fordert die Bank als Beweis zur Sicherheit gegen Fälschungen das Mitbringen des Mantels und des ganzen Bogens), das Kuponeinlösen machen aber die meisten Banken in D. heutzutage nur, wenn mindestens ein kleines Depot unterhalten wird.
Zuhause besteht u. U. ein nicht unerhebliches Diebstahlrisiko. Also Schließfach ist da schon besser (mit ausreichender Schließfachversicherung).
-.-.-

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