- Spekulanten drohen in D hohe Nachzahlungen für Zeitraum ab 1999 - bodensee, 16.04.2006, 16:03
- *LOL* Bei mir wäre nix zu holen, ich habe seit ewig alles angegeben - LenzHannover, 17.04.2006, 21:19
Spekulanten drohen in D hohe Nachzahlungen für Zeitraum ab 1999
--><font size=4">Spekulanten drohen hohe Nachzahlungen -"Langfristanlegern" nicht! </font>
Die Finanzämter gingen jetzt mit Nachdruck daran, die ausstehende Steuer auf Spekulationsgewinne ab dem Jahr 1999 einzufordern. Gerade habe das Finanzministerium seine Beamten angewiesen, die Aussetzung aufzuheben (Geschäftszeichen IV A 7 - S 0623-6/06).
Diese hatte bewirkt, daß die Ämter die Erhebung der Abgaben hatten ruhen lassen. Das war nötig geworden, nachdem es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung privater Veräußerungsgewinne gegeben hatte. Die Abgabe ist fällig, wenn etwa Aktien binnen der gesetzlichen Mindesthaltefrist (damals sechs Monate, heute ein Jahr) mit Gewinn verkauft werden.
Ab 1999 soll aber wegen unzulänglicher Kontrollen ein ungerechtfertigtes Erhebungsdefizit bestanden haben.
Die Finanzgerichte befaßten sich mit der Rechtmäßigkeit der Steuer bis hinauf zum Finanzhof (BFH). Der hatte 2004 ein Erhebungsdefizit für 1997 und 1998 bestätigt. Aber ab 1999 sei die Gewinnsteuer verfassungskonform."Die Finanzämter werden nun die Aussetzung der Vollziehung beim Steuerzahler schriftlich widerrufen", so eine Steuerberaterin.
Soweit ein Gericht die Aussetzung der Vollziehung angeordnet habe, könnten die Finanzämter dort beantragen, die Aussetzung der Vollziehung aufzuheben.

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