- Positive Rentenrendite bis 2070??? Schwer zu glauben. - Doomsday, 19.04.2006, 14:41
- zumal das ne reine Renditebetrachtung ist, was gesetzlich ausgezahlt werden mkT - igelei, 19.04.2006, 16:40
- Re: Der Kern der Causa - dottore, 19.04.2006, 17:42
- Re: Der Kern der Causa - Fremdwort, 19.04.2006, 17:49
- Re: Der Kern der Causa - Doomsday, 19.04.2006, 20:21
- Der Staatsanwalt wollte diesen Mist nur vom Tisch haben, - LenzHannover, 19.04.2006, 19:18
- Re: Der K2-Gipfel der Korruption - Tassie Devil, 20.04.2006, 03:27
- Re: Der Kern der Causa - Fremdwort, 19.04.2006, 17:49
- Re: Der Kern der Causa - dottore, 19.04.2006, 17:42
- zumal das ne reine Renditebetrachtung ist, was gesetzlich ausgezahlt werden mkT - igelei, 19.04.2006, 16:40
Re: Der Kern der Causa
-->Hi igelei,
die Sache stellt sich so dar:
1980 hatte das BVerfG dieses festgestellt:
"Rentenansprüche und -anwartschaften tragen als vermögenswerte Güter die wesentlichen Merkmale verfassungsrechtlich geschützten Eigentums." Hinweis auf Art 14 GG also.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte dagegen geschrieben (76 Js 363/06):
"Mit der Entrichtung des Rentenbeitrags erwirkt der Versicherte... keinen Anspruch auf Rückzahlung seiner eingezahlten Beträge, sondern vielmehr nur eine Anwartschaft oder Chance [sic!] auf eine künftige Rentenzahlung."
Damit ergibt sich der zunächst interessante Sachverhalt, dass eine Chance dem Eigentum gleichgestellt ist.
Dabei ist auch zu beachten, dass Eigentum (oder etwas, das dessen Merkmale trägt) stets etwas Konkretes darstellt: niemand kann Eigentum an etwas haben, das seinerseits nicht definiert ist ("Ihnen gehört ein Haus, aber es lässt sich nicht feststellen, welches Haus das ist").
Auch ist zu beachten, dass Eigentum zwar enteignet werden kann. Dies aber nur gegen Entschädigung (siehe nochmals 14 GG).
Werden also Rentenansprüche oder -anwartschaften, die entsprechend klassischer versicherungsmathematischer Grundrechenarten festgelegt (oder auch - wie jetzt laufend geschehend - mitgeteilt werden) gemindert, ist dafür eine in Höhe der Minderung zu errechnende Entschädigung zu leisten.
Dies umso mehr als die Staatsanwaltschaft auf die"solidarische Ausrichtung des Rentensystems" abhebt. Dass nicht geleistete Entschädigungen der gesamthaft solidarischen GG-Definition des Eigentums widersprechen ("Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen"), liegt auf der Hand.
Die Skurrilität ist vollendet, wenn man sich den nächsten Absatz des 14 GG anschaut:"Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig." Die Enteignung der Rentner (heutiger oder künftiger) ist also zum Wohle der Allgemeinheit zulässig, weil sie sich ("Solidargemeinschaft") automatisch aus dem Wohl der Allgemeinheit ergibt.
Und da sie entschädigungslos geschieht, ist der Wegfall der Entschädigung selbstverständlich in Ordnung, da dieser Wegfall - na? -"zum Wohle der Allgemeinheit" geschieht.
Alles klar?
Die Staatsanwaltschaft hat sich noch ein weiteres tolles StĂĽck erlaubt:
Sie verneint eine staatliche Betrugsabsicht, da es "an der ebenfalls zum Tatbestand des Betruges erforderlichen Vermögensverfügung der Geschädigten" fehle. "Unter einer solchen ist nämlich jedes freiwillige Handeln, Dulden oder Unterlassen zu verstehen, das sich unnmittelbar vermögensmindernd auswirkt."
Begründung: Der betroffene Personenkreis [30 Mio Pflichtversicherte) "konnte gar nicht freiwillig verfügen, sondern war gesetzlich verpflichtet, die Beiträge zu entrichten."
Damit ist ein gänzlich neuer juristischer Tatbestand geschaffen: Nämlich der Selbstbetrug. Es sind doch nicht die Geschädigten (!), die über ihr Vermögen (= Rentenansprüche bzw. -anwartschaften) verfügen, sondern jene, die über das Vermögen anderer verfügen.
263 StGB sagt dazu (in Klammern der tatsächliche Betreff):
"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten [Politiker plus Klientel] einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen [Rentner in actu oder in spe] dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält ["Die Renten sind sicher"], wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
GruĂź (sprachlos, daher stumm)!

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