- Es ist noch Suppe da... - Zandow, 23.05.2006, 18:36
- Da ist es sinnvoll, hier in Hannover zahlt man für alte ETWs weniger an - LenzHannover, 27.05.2006, 18:57
Es ist noch Suppe da...
-->Hallo Gemeinde,
falls sich hier jemand fragt, wo denn seine Steuern geblieben sind, der schaue sich doch vielleicht mal Nachbars Wohnung an:
>>>Staat muß unter Umständen Raten für Eigentumswohnung zahlen
Dortmund - Empfänger von Arbeitslosengeld II haben unter Umständen Anspruch darauf, daß die Arbeitsverwaltung Tilgungsraten für eine selbst genutzte Eigentumswohnung übernimmt. Darauf weist der Deutsche Anwaltsverein in Berlin unter Berufung auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hin (Az.: S 8 AS 37/05). Denn die Raten seien"Kosten der Unterkunft" im Sinne des Sozialgesetzbuches.
In dem verhandelten Fall hatte ein Mann beantragt, daß die Tilgungsraten für seine 45 Quadratmeter große Wohnung übernommen werden. Für die von dem Mann selbst genutzte Wohnung standen bis 2008 monatliche Raten von 300 Euro im Monat aus, erläutert der Anwaltsverein. Die Arbeitsverwaltung machte hingegen geltend, daß der Kläger mit der Wohnung Vermögen bilden würde - und verweigerte deshalb die Zahlung.
Das Gericht entschied dagegen, daß eine selbst bewohnte Eigentumswohnung zum"schützenswerten Vermögen" des Leistungsempfängers zähle. Es sei wirtschaftlich durchaus sinnvoll, dem Kläger sein Eigenheim zu belassen. Die Raten seien fast abgezahlt, und daher würden auch die anfallenden Unterkunftskosten bald sinken.
dpa<<<
Quelle:"Die Welt", 20.Mai 2006
Lebe fröhlich,
lebe flott,
morgen kommt
der Staatsbankrott!
Gruß in die Runde, <font color=#008000>Zandow</font>

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