- OT: Warum die BRD ein Besatzungsland bleibt, bis zu ihrem Untergang - André, 28.05.2006, 16:47
OT: Warum die BRD ein Besatzungsland bleibt, bis zu ihrem Untergang
-->Warum die Feindstaatenklausel der UN-Charta gegen Deutschland nicht gestrichen wird
"Laut den Artikeln 53 und 107 der UN-Charta können gegen Deutschland und Japan, die Feinde der UN-Gründer waren, jederzeit Zwangsmaßnahmen ergriffen werden, darunter auch Maßnahmen militärischer Art, um einer Erneuerung ihrer Aggressionspolitik entgegen zu treten. Zwar behauptet das Auswärtige Amt, Artikel 53 und 107 seien obsolet, weil die Alliierten im 2+4-Vertrag auf das Weiterwirken ihrer Besatzungsrechte verzichtet hätten (§ 7, Abs.1). Tatsächlich wurden die Bestimmungen der Artikel 53 und 107 aber bis heute nicht außer Kraft gesetzt; ihre Streichung aus der UN-Charta ist nicht nur redaktioneller Natur, sondern verweist auf den Gründungsgedanken der Vereinten Nationen: Jeglicher Kriegspolitik und Revitalisierung des deutschen wie japanischen Militarismus sollte ein Riegel vorgeschoben werden. Erst mit förmlicher Aufhebung der Artikel 53 und 107 können Berlin und Tokio vor internationalen, durch UN-Recht gedeckten Interventionen sicher sein. Selbst wenn ein militärisches Einschreiten gegen Deutschland und Japan unwahrscheinlich wäre - allein der öffentliche Hinweis auf das Fortwirken internationaler Vorsichtsmaßnahmen behindert die weltweite Expansion der früheren Aggressoren und ist dem Führungsanspruch beider Länder nicht förderlich. Mit der Aufnahme in den Weltsicherheitsrat würden die Klauseln fallen. Die Feindstaatenartikel (Artikel 53 und 107 der UN-Charta) bezogen sich auf Staaten, die während des 2. Weltkrieges Feind eines Unterzeichnerstaates der UN-Charta waren, also primär Deutschland und Japan. Gegen sie dürfen Zwangsmaßnahmen ohne Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden, wenn sie wieder eine aggressive Politik verfolgen sollten" (wikipedia.org)
Die Feindstaatenklausel der Vereinten Nationen
Artikel 53
(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.
(2) Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.
Artikel 107
Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.
Noch interessanter als die UNO-Feindstaatenklausel - die immer noch gültig ist, und deren Streichung hartnäckig verweigert wird, obwohl Deutschland einer der größten Zahler der UNO ist - ist der sog. Überleitungsvertrag von 1954, der mit Einigungsvertag von 1990 (2+4 Gespräche), modifiziert weiterhin gilt. Es heißt im Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 geändert am 27./28. September 1990: Aus dem Überleitungsvertrag von 1954... die Teile, die weiterhin in Kraft bleiben...
Erster Teil: Artikel 2, Absatz 1.:»Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.«
Dieser Absatz bestätigt, dass Deutschland und das deutsche Volk/Bürger auch AKTUELL unter BESATZUNGSTATUT lebt und wir in keiner Weise ein freies und souveränes Volk sind, welches über sich selbst bestimmen kann! Denn alle Rechte, Gesetze, Vorschriften, usw. die (seitens der Alliierten) seit 1945 erlassen worden sind, gelten noch weiterhin. Demnach kann die USA u.a. jederzeit unter Umgehung des Deutschen Bundestages sofort geltendes Sonderrecht in Deutschland setzen.
Zwar hat die 50. Generalversammlung der UNO die Feindstaatenklauseln für obsolet erklärt, gestrichen hat man sie indes nicht. Juristisch ist ein solches Verfahren unhaltbar. So ist der frühere Homosexuellenparagraph 175 des deutschen Strafgesetzbuches nicht für obsolet erklärt worden, sondern man hat ihn ersatzlos gestrichen, denn ein Gesetz erlischt erst mit seiner rechtsverbindlichen Streichung. Erst dann ist es aus der Welt. Die Klausel müßte er dann rechtsverbindlich gestrichen werden, wenn Deutschland mit des Sicherheitsrates würde.
Feindstaatenklausel statt Friedensvertrag.
Mit der Feindstaatenklausel verbindet sich auf engste auch die Frage nach dem rechtlichen Fortbestand des Deutschen Reiches. Dazu stellte das Bundesverfassungsgericht am 31. Juli 1973 fest: „Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist;... Das Deutsche Reich existiert fort..., besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.... die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“ - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“,... unbeschadet dessen, daß sie... ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland“ (Deutsches Reich), zudem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt“. [/b]
Was die Gebietsabtretungen Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg betrifft, so bewegen sich die Abmachungen, die seinerzeit Bundeskanzler Kohl mit Polen auf Druck der früheren Allierten traf, verfassungsrechtlich auf höchst tönernen Füßen. Laut der immer noch geltenden Haager Landskriegsordnung von 1907 dürfen besetzte Gebiete von Siegermächten nur aufgrund eines Friedensvertrages kassiert werden. Trotz Wiedervereinigung, die in Wirklichkeit ein Anschluß war, besitzt Deutschland immer noch keine Verfassung, obwohl das der immer noch geltende Artikel 146 des Grundgesetzes vorschreibt: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Eine Verfassung bedarf der Zustimmung des Volkes in freier Wahl. Das deutsche Volk durfte noch nicht einmal über die Verfassung der EU abstimmen. Natürlich aus verständlichem Grund, diese"Verfassung" wäre von den Deutschen genauso abgewatscht worden wie der Euro, hätten wir nur die Möglichkeit einer Abstimmung gehabt. Wir haben weder eine Verfassung bekommen noch einen Friedensvertrag. Als Entschädigung bietet man uns die nicht gestrichene Feindstaatenklausel in obsoleter Form an.
Zurück zur Ausgangsfrage, warum die Feindstaatenklausel der UN-Charta gegen Deutschland nicht gestrichen wird. Die Antwort liegt auf der Hand, damit sie - wenn es nottut - auch angewendet werden kann. Bei der gegenwärtigen Regierung des vorauseilenden Gehorsams liegt natürlich nicht der geringste Grund vor, die Feindstaatenklausel in Anwendung zu bringen. Die USA wissen schon, warum sie sich bei der Streichung der Klausel kein Bein ausreissen.
Soweit die Auszüge aus einem astrologisch unterlegten Beitrag von Dr. Robert Müntefering, der auf seiner homepage www.zeitdiagnose.de nachgelesen werden kann. Er gibt dort auch einen ersten möglichen Änderungszeitraum an, der infolge seiner Zeitqualität dann jedoch keine friedliche Entwicklung mehr verspricht.
Ein Kommentar meinerseits erübrigt sich, zumal bislang keine Bundesregierung sich je ernsthaft um die Aufhebung der Vertragsklauseln bemüht hat, woraus klar ersichtlich ist, aus welchem Holz die deutschen Politiker geschnitzt sind.
A.

gesamter Thread: