- Ahmadinedschad: Ich wundere mich,.... - Nickelman, 31.05.2006, 13:55
- Re: Ahmadinedschad - MI, 31.05.2006, 15:13
- was mich mall interessieren würde...Re: Ahmadinedschad - weissgarnix, 31.05.2006, 15:32
- Re: Die Hinterfragung reicht vollständig aus um als kriminell zu gelten - Theo Stuss, 31.05.2006, 16:19
- Re: Die Hinterfragung reicht vollständig aus um als kriminell zu gelten - weissgarnix, 31.05.2006, 16:34
- Re: was mich mall interessieren würde...Re: Ahmadinedschad - dottore, 31.05.2006, 16:20
- Auch schon die Relativierung; nicht 6 Mio sondern nur..... - XERXES, 31.05.2006, 16:24
- Re: als ob das einen kritischen Zweifler abbringen oder bekehren könnte (o.Text) - Baldur der Ketzer, 31.05.2006, 18:32
- Das nicht, aber es bringt ihn in den Knast owt (o.Text) - Denis, 01.06.2006, 10:10
- Re: als ob das einen kritischen Zweifler abbringen oder bekehren könnte (o.Text) - Baldur der Ketzer, 31.05.2006, 18:32
- Re: Die Hinterfragung reicht vollständig aus um als kriminell zu gelten - Theo Stuss, 31.05.2006, 16:19
- was mich mall interessieren würde...Re: Ahmadinedschad - weissgarnix, 31.05.2006, 15:32
- Da gingen wohl die Argumente aus - VictorX, 31.05.2006, 16:23
- "..doch wir als Deutsche können uns nicht... Schuld freimachen" Schwachsinn..mT - igelei, 31.05.2006, 17:21
- Re:"..doch wir als Deutsche können uns nicht... Schuld freimachen" Schwachsinn..mT - Köbs, 31.05.2006, 18:47
- "..doch wir als Deutsche können uns nicht... Schuld freimachen" Schwachsinn..mT - igelei, 31.05.2006, 17:21
- Gibt es eigentlich einen deutschen Politiker, - Milly, 31.05.2006, 18:38
- Re: Gibt es eigentlich einen deutschen Politiker, Menschenkinder - kizkalesi, 01.06.2006, 17:06
- Re: Gibt es eigentlich einen deutschen Politiker, Menschenkinder - Milly, 01.06.2006, 17:20
- Re: Gibt es eigentlich einen deutschen Politiker, Menschenkinder - Cujo, 01.06.2006, 18:00
- Re: Gibt es eigentlich einen deutschen Politiker, Menschenkinder - kizkalesi, 01.06.2006, 17:06
- Der Gedenk-Zirkus ist ein widerlicher Exzess - prinz_eisenherz, 31.05.2006, 19:32
- Re: 'Wiedergutmachungszahlungen' bis nach 2100? - Quellenhinweise gesucht - Uwe, 31.05.2006, 21:20
- Wiedergutmachungszahlungen' bis nach 2100? - Quellenhinweise gesucht. Warum? - prinz_eisenherz, 31.05.2006, 21:55
- Re: Warum? - Um die Grundlage der Angabe zur Dauer zu verstehen... - Uwe, 31.05.2006, 22:22
- Re: Warum? - Um die Grundlage der Angabe zur Dauer zu verstehen... - Cujo, 01.06.2006, 00:15
- Re: Warum? - Um die Grundlage der Angabe zur Dauer zu verstehen... - Uwe, 31.05.2006, 22:22
- Wiedergutmachungszahlungen' bis nach 2100? - Quellenhinweise gesucht. Warum? - prinz_eisenherz, 31.05.2006, 21:55
- Re: Narrenhaende schmieren den Spiegel und BRDDR-Waende - Tassie Devil, 01.06.2006, 03:55
- Re: Narrenhaende schmieren - Tassie - nereus, 01.06.2006, 10:07
- Re: Narrenhaende schmieren - Tassie - weissgarnix, 01.06.2006, 10:52
- Ich fürchte mich vor UNSEREN Machthabern, nicht vor Ahmadinedschad - Taktiker, 01.06.2006, 13:39
- aber Krieg spielen ist doch geil! - weissgarnix, 01.06.2006, 14:24
- Ich fürchte mich vor UNSEREN Machthabern, nicht vor Ahmadinedschad - Taktiker, 01.06.2006, 13:39
- Re: Narrenhaende schmieren - nereus - Tassie Devil, 01.06.2006, 13:29
- Re: Narrenhaende schmieren - Tassie - weissgarnix, 01.06.2006, 10:52
- Re: Narrenhaende schmieren - Tassie - nereus, 01.06.2006, 10:07
- Vielleicht liege ich ja falsch, aber - VictorX, 01.06.2006, 13:34
- Re: Ahmadinedschad - MI, 31.05.2006, 15:13
Re: was mich mall interessieren würde...Re: Ahmadinedschad
-->Hi,
>worauf erstreckt sich eigentlich der Straftatbestand der"Leugnung des Holocausts"?
>müßte ich dafür explizit sagen"den Holocaust gab es nicht" oder reicht es schon aus, wenn ich ihn nur hinterfrage, i.S. von"ich weiß nicht, ob es den Holocaust wirklich gab"? Kann das jemand mal für einen Laien präzisieren?
Laut STGB § 130 schaut's so aus:
§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

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