- Neues aus der Hitler-Kopiermaschine - Cujo, 08.06.2006, 11:18
- Re: Neues aus der Hitler-Kopiermaschine - eesti, 08.06.2006, 12:41
- Ermitteln? Weswegen? (o.Text) - Endless Winter, 08.06.2006, 12:46
- Re: Noch 'ne Kopie - MI, 08.06.2006, 13:04
- *g - Klasse:-) oT - igelei, 08.06.2006, 14:49
- Re: *g - Klasse:-) oT - Emerald, 08.06.2006, 16:07
- klarer Fall von Satire:-). oT - igelei, 08.06.2006, 16:19
- Re: *g - Klasse:-) oT - Emerald, 08.06.2006, 16:07
- Re: Neee, so wird das nichts! - Digedag, 08.06.2006, 16:26
- Re: Grundgesetz - MI, 08.06.2006, 17:22
- *g - Klasse:-) oT - igelei, 08.06.2006, 14:49
- Die nächste Medienlüge steht ins Haus: Besuch v. Irans Vize...mkT - igelei, 08.06.2006, 15:00
- Re: Neues aus der Hitler-Kopiermaschine / § 103 StGB - - Elli -, 08.06.2006, 15:47
- Re: Ich würde sagen: Straftatbestand erfüllt. (o.Text) - MI, 08.06.2006, 17:29
- Hitler? Wer, was ist denn das? Noch nie gehört. Hört sich wie`n Waschmittel an. (o.Text) - prinz_eisenherz, 08.06.2006, 18:47
- Re: Hört sich wie`n Waschmittel - ja, eines für Gehirnwäsche ;-)) (o.Text) - Digedag, 08.06.2006, 20:26
Re: Neues aus der Hitler-Kopiermaschine / § 103 StGB
-->§ 103
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.

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