- na.15 J. DĂĽmpelei:Studie sagt"nachhaltiges Anziehen der Immobilienpreise" voraus - manolo, 21.06.2006, 10:35
- Re: na.15 J. DĂĽmpelei: Selbstgenutztes Wohneigentum - eine schlechte Anlage - Cujo, 21.06.2006, 10:41
- Re: Viele glauben ja auch, mit Ehegattensplitting wäre Geld zu verdienen. (o.Text) - Zardoz, 21.06.2006, 12:00
- Selbstgenutztes Wohneigentum? - Aleph, 21.06.2006, 14:25
- Re: Milchmaedchenrechnungen - Tassie Devil, 21.06.2006, 16:18
- Re: Anziehen der Immobilienpreise? Eigengenutzt / vermietet - Baldur der Ketzer, 21.06.2006, 12:09
- Re: Danke Baldur, für das stärkste Argument! - Hasso, 21.06.2006, 13:22
- Re: Eigentum verpflichtet,... auch an der Waffe,... - Tassie Devil, 21.06.2006, 14:16
- Vor 2 Mon. GrundstĂĽck gekauft. Heute dieses Schreiben vom FA. - VictorX, 21.06.2006, 15:57
- Re: Vor 2 Mon. GrundstĂĽck gekauft. Heute dieses Schreiben vom FA. - Cujo, 21.06.2006, 16:17
- Und da will Horst der Normalo sein Geld in Immos verbuddeln, wie töricht. - prinz_eisenherz, 21.06.2006, 16:47
- Rechtsgrundlage? - NaturalBornKieler, 21.06.2006, 17:07
- Nö. Nichts dergleichen. (o.Text) - VictorX, 21.06.2006, 17:47
- BFH-Urteil zu Auskunftspflichten - fridolin, 21.06.2006, 20:00
- Re: BFH-Urteil zu Auskunftspflichten - VictorX, 21.06.2006, 20:43
- Re: BFH-Urteil zu Auskunftspflichten - Baldur der Ketzer, 21.06.2006, 22:00
- Re: Grau, teurer Freund, ist alle Theorie... - Tassie Devil, 21.06.2006, 22:42
- BFH-Urteil zu Auskunftspflichten - fridolin, 21.06.2006, 20:00
- Nö. Nichts dergleichen. (o.Text) - VictorX, 21.06.2006, 17:47
- Re: Ist doch normal fĂĽr die BRDDR! - Hasso, 21.06.2006, 19:47
- Re: Danke Baldur, für das stärkste Argument! - Hasso, 21.06.2006, 13:22
- Welcher gute Makler wohnt schon im selbstgenutzen Immo - Eigentum? - prinz_eisenherz, 21.06.2006, 14:06
- Re: na.15 J. DĂĽmpelei: Selbstgenutztes Wohneigentum - eine schlechte Anlage - Cujo, 21.06.2006, 10:41
Re: BFH-Urteil zu Auskunftspflichten
-->Hallo,
dann greifen die halt auf die Abgabenordnung (AO) oder sonst irgendein Einzelsteuergesetz zu und hängen das Auskunftsbegehren eben da dran (MItwirkungspflicht des Steuerpflichtigen, hab grad keine AO zur Hand).
Andererseits, so lange keine Steuer anfällt, können sie einen auch nicht schätzen, und keine Säumniszuschläge aufbrummen. Höchstens ein Zwangsgeld, wenn man nicht antwortet, weil man ja Steuergefährdung verbricht, aber dafür fällt mir auch kein Paragraph ein.
Daß bei Grundstückskäufen immer nach der Kapitalherkunft nachgefragt wird, ist schon uralt und Gang und Gäbe. Aber die Sanktionsmöglichkeiten halte ich für sehr beschränkt. Die rasseln halt und erwarten, daß das Steuerpflicht-Hundchen brav Männchen macht....wie man es erwartet.
Beste GrĂĽĂźe vom Baldur

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