- ..also so richtig pleite sahen die Argentinier 3 Jahre nach ihrer Staatspleite.. - certina, 21.06.2006, 21:04
- Wenn du Schulden hast, freut sich jeder Bankdirektor dich zu sehen. - prinz_eisenherz, 21.06.2006, 22:02
- Wie wäre es ggf. mit Pokal pfänden? - *LOL* - Hier Muster... - LenzHannover, 22.06.2006, 08:19
- Re:..Insolvenz ist heute ein Jungbrunnen für Unternehmen und Staaten!! (owT) - Hasso, 22.06.2006, 09:36
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--> Gericht: Argentinien muss zahlen
Anleihengläubiger des Landes gewinnen Klage / Frankfurter Richter sehen keinen Staatsnotstand mehr
Frankfurt (rtr). Käufer argentinischer Staatsanleihen haben nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) grundsätzlich Anspruch auf Rückzahlung ihrer Gelder. Der 8. Zivilsenat habe im konkreten Fall bei zwei Privatgläubigern entschieden, dass die Republik Argentinien die Papiere bedienen müsse, teilte das OLG am Dienstag mit (Az.: 8 U 107/03). Ein Sprecher des Gerichts ergänzte, die Entscheidung umfasse sowohl Zinsen als auch Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Die Entscheidung habe Mustercharakter.
Argentinien hatte sich Anfang 2002 für zahlungsunfähig erklärt und sich dabei auf Staatsnotstand berufen. „Das Oberlandesgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die strengen Anforderungen, die an den Staatsnotstand als Rechtfertigungsgrund zu stellen sind, nun aus tatsächlichen Gründen nicht mehr vorliegen“, erklärte das Gericht. Staatsnotstand könne zudem nur zu einer Aussetzung der Zahlungsverpflichtungen führen, nicht aber zu ihrer Beendigung.
Derzeit sind nach Worten des Gerichtssprechers etwa zehn ähnliche Verfahren vor dem OLG anhängig. Außerdem beschäftigten sich das Landgericht und das Amtsgericht in Frankfurt am Main mit jeweils 80 bis 100 Klagen zu dem Thema. Eine Revision hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen. Argentinien könnte aber beim Bundesgerichtshof Beschwerde einlegen, so dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die argentinische Regierung stand zeitweise mit mehr als 100 Milliarden Dollar bei ausländischen Investoren in der Kreide. In vielen Fällen handelte es sich um Kleinanleger aus Deutschland, Italien oder Japan. Diese hatten gehofft, von den hohen Zinsen der südamerikanischen Staatspapiere zu profitieren. Im Januar 2005 bot Argentinien den Gläubigern eine Umschuldung an, bei der sie auf bis zu 70 Prozent ihrer ursprünglichen Investitionen verzichten sollten. Zwar schlossen sich viele Gläubiger der Offerte an, ein Teil lehnte sie jedoch in der Hoffnung auf erfolgreiche Klagen ab.
Das OLG kommt zu dem Schluss, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung in Argentinien wieder normalisiert habe. In den vergangenen drei Jahren sei das Bruttoinlandsprodukt um etwa je 9 Prozent gewachsen, die Arbeitslosenquote habe sich halbiert, hieß es. Vor diesem Hintergrund sei es unerheblich, dass Argentinien seine Notstandsgesetzgebung bis zum 31. Dezember 2006 verlängert habe.
Mit dem Urteil verfügen die Kläger über einen Titel, jedoch noch lange nicht über ihr Kapital. Der Gerichtssprecher sagte, es sei denkbar, dass Gläubiger ihre Ansprüche vollstreckten und auf Konten argentinischer Konsulate zugriffen. Diese Option werde aber derzeit noch vor dem Bundesverfassungsgericht diskutiert.

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