- Wenigstens das ist geregelt - XERXES, 29.06.2006, 09:10
- man beachte das Datum... (o.Text) - NaturalBornKieler, 29.06.2006, 10:13
- *G:-) (o.Text) - igelei, 29.06.2006, 15:55
- Re: Wenigstens das ist geregelt - albert, 29.06.2006, 11:11
- Re: Kaum zu glauben, daß es sowas gibt... (o.Text) - MI, 29.06.2006, 11:20
- Was denn nun? Den Text oder so wie es dort oft aussieht, riecht, z.b. an der BA (o.Text) - prinz_eisenherz, 29.06.2006, 12:09
- Hier der komplette Text der Benutzungsordnung für öffentliche Notdurftanlagen - Golden Boy, 29.06.2006, 11:48
- Re: Hier der komplette Text --- spätestens jetzt - Christian, 29.06.2006, 12:08
- Re: Hier der komplette Text der Benutzungsordnung für öffentliche Notdurftanlagen - albert, 29.06.2006, 16:56
- man beachte das Datum... (o.Text) - NaturalBornKieler, 29.06.2006, 10:13
Re: Wenigstens das ist geregelt
-->>* Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4. Jahrgang, Magdeburg, den 01. April 1993, Nr. 15 (BoA)
>
Herrliche Arbeit. Da ist wahrscheinlich eine Kommission mit leeren Blättern im Eigenversuch zu einer Toillettenalage hin (auf Mallorca?) und hat das Ganze"Schritt-für-Schritt" dokumentiert, abgeglichen, diskutiert, zur Schiedsstelle und dann an eine PR Agentur zwecks Übersetzung ins reine Beamtendeutsch usw usw. Danach gabs dann wahrscheinlich den vorgezogenen Ruhestand wegen Überlastung usw.usw. Die zwischenzeitlich gewechselte Regierung hat den Auftrag zur Wiederholung/Verifizierung erneut vergeben....
Junge, Junge; das hat eine ähnliche Qualität wie der Besuch von Außerirdischen oder die Wiedergeburt von Jesus...

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