- Wenigstens das ist geregelt - XERXES, 29.06.2006, 09:10
- man beachte das Datum... (o.Text) - NaturalBornKieler, 29.06.2006, 10:13
- *G:-) (o.Text) - igelei, 29.06.2006, 15:55
- Re: Wenigstens das ist geregelt - albert, 29.06.2006, 11:11
- Re: Kaum zu glauben, daß es sowas gibt... (o.Text) - MI, 29.06.2006, 11:20
- Was denn nun? Den Text oder so wie es dort oft aussieht, riecht, z.b. an der BA (o.Text) - prinz_eisenherz, 29.06.2006, 12:09
- Hier der komplette Text der Benutzungsordnung für öffentliche Notdurftanlagen - Golden Boy, 29.06.2006, 11:48
- Re: Hier der komplette Text --- spätestens jetzt - Christian, 29.06.2006, 12:08
- Re: Hier der komplette Text der Benutzungsordnung für öffentliche Notdurftanlagen - albert, 29.06.2006, 16:56
- man beachte das Datum... (o.Text) - NaturalBornKieler, 29.06.2006, 10:13
Hier der komplette Text der Benutzungsordnung für öffentliche Notdurftanlagen
-->Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang,
Magdeburg, den 01.April 2000, Nr. 15 (BoA)
§1 Definition
Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem
trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem
klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.
§2 Anwendungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in
Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt
§3 Sitzgebot
Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist
nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für
Urinale (BoU) geregelt.
§4 Vorbereitungen
Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien
herunterzuschieben.
§5 Sitzposition
Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der
Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die
Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig,
gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die
Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei
geradeaus gerichtet.
§6 Darmentleerung
Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem
Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms
bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür
vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen
Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf
das absolut notwendige Maß zu beschränken.
§7 Sichtkontrolle
Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180°
nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei
Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das
nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.
§8 Reinigung des Rektums
Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm,
einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das
Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand
erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den
Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den
äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer
ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser
Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint,
sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen
erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig!!!
zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen
werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.
§9 Reinigung des Aborts
Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine
Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem
Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür
vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.
§10 Verlassen des Aborts
Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die
Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das
Ã-ffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der
Handinnenflächen wird anheimgestellt.
§11 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft

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