- Brief vom Steuerberater, wen's interessiert...... - ottoasta, 30.06.2006, 17:19
- Re: Ergänzung Minijob usw........... - ottoasta, 30.06.2006, 17:24
- Frage zur Steuer-Vorrauszahlung fĂĽr 2006/2007? - Nickelman, 02.07.2006, 11:39
- Re: Frage zur Steuer-Vorrauszahlung fĂĽr 2006/2007? - bernor, 03.07.2006, 13:51
Re: Ergänzung Minijob usw...........
-->Steuerberater  vereid. BuchprĂĽfer
Neuregelung ab 1. Juli 2006 bei Minijob und Gleitzonen-Jobs
Aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 werden unter anderem ab 1. Juli 2006 die Pauschalbeiträge für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigte im gewerblichen Bereich angehoben.
1. Anhebung der Sozialversicherungsbeiträge für Minijobs
Die Höhe der Pauschalbeiträge für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungen wird für Entgeltabrechnungszeiträume ab 1. Juli 2006 in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung des Arbeitsentgelts angehoben.
Die einheitliche Pauschsteuer von 2% bleibt unverändert.
Bisher neu ab 01. Juli 2006
Krankenversicherung 11% 13%
Rentenversicherung 12% 15%
Pauschsteuer 2% 2%
Gesamt 25% 30%
Für eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von 400,00 Euro steigen die Arbeitgeberaufwendungen zur Sozialversicherung und Finanzverwaltung demnach von monatlich 100,00 Euro auf 120,00 Euro und jährlich von 1200,00 Euro auf 1440,00 Euro.
Ein geringfügig entlohnter Beschäftigter hat die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung zu verzichten. Dies wird durch eine Zuzahlung i. H. der Differenz vom aktuellen Rentenversicherungssatz (19,5%) zu den Pauschalabgaben (15%) erreicht, die der Arbeitnehmer zu tragen hat. Durch die Anhebung der Pauschalabgaben zur Rentenversicherung wird somit die Aufstockung zur Rentenversicherung für den Arbeitnehmer attraktiver, da sich der Differenz-Prozentsatz von 6,5% auf 4,5% vermindert.
2. Gleitzonen-Regelung
Innerhalb der Gleitzone (Arbeitsentgelt: 400,01 bis 800,00 Euro) wird für die Berechnung der Arbeitnehmerbeiträge anstelle des tatsächlichen Entgelts eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme zu Grunde gelegt. Die hierfür vorgeschriebene Formel enthält einen Faktor F, der das Verhältnis der prozentualen Abgabenbelastung des Arbeitgebers für eine versicherungsfreie
geringfügig entlohnte Beschäftigung zum durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz widerspiegelt. Die Erhöhung der Pauschalbeiträge für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungen zum 1. Juli 2006 hat deshalb auch eine Erhöhung des Faktors F zur Folge.
Gerne errechnen meine Mitarbeiter sowie unten stehende Lohnspezialisten, ob demzufolge die Gleitzonen-Regelung Vorteile gegenüber der Minijob-Beschäftigung bringt.
FĂĽr Fragen stehen meine Mitarbeiter und ich gerne zur VerfĂĽgung.

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