- Schadenersatz vom Steuerberater - bodensee, 03.07.2006, 11:30
Schadenersatz vom Steuerberater
-->Schadenersatz vom Steuerberater
Ärger in Sachen Steuern muß es nicht unbedingt nur mit dem Finanzamt geben. Dazu kann es auch kommen, wenn dem Berater Fehler unterlaufen. In einem Urteil stärkte der Bundesgerichtshof (BGH) die Stellung der Mandanten. Unabhängig davon, ob es sich um Privatleute oder Unternehmen handelt. Sie können vom Berater, der mit der Erledigung der Steuerangelegenheiten betraut wurde, bei Fehlern direkt Schadenersatz verlangen.
Das gilt besonders, wenn der Mandant inzwischen zu einem anderen Büro gewechselt ist und dieses die Unstimmigkeiten aufdeckt. Im entschiedenen Fall wollte das ursprünglich beauftragte Büro nicht die Kosten für den Einsatz der anderen Experten übernehmen. Vielmehr wollten sie ihre Fehler selbst ausmerzen. Genau das aber braucht der Kunde laut Gericht nicht mitzumachen.
Denn bei dem Vertrag zwischen Mandanten und Berater handele es sich um einen Dienstvertrag, und der sehe laut Gesetz kein Recht auf Nachbesserung vor (Aktenzeichen BGH IX ZR 63/05). Der Steuerberater könne diesen Gesamtauftrag bei falschen Berechnungen oder fehlerhaften Erfassungen und Auswertungen von Daten auch nicht in seine einzelnen Arbeiten unterteilen. Dies, um sich dann fürs einzelne"Gewerk" auf Werkvertragsrecht zu berufen und darauf zu beharren, Unrichtigkeiten selbst korrigieren zu können. So hatte der Beklagte argumentiert.
Außerdem können sich Mandanten jederzeit von ihrem Steuerberater trennen. Denn der genießt ein besonderes Vertrauen, da ihm der Mandant Einblicke in seine Berufs-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse gewährt. Solche Dienste können laut Dienstvertragsrecht ohne weitere Erklärung beendet werden.

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