- OT: Verlustrisiko bei Versand bei gewerblichen Versendern - ingobert, 03.07.2006, 13:04
- Re: OT: Verlustrisiko bei Versand bei gewerblichen Versendern - Sorrento, 03.07.2006, 13:27
- danke! interessanter Link auch! (o.Text) - ingobert, 03.07.2006, 20:55
- Re: OT: Verlustrisiko bei Versand bei gewerblichen Versendern - Sorrento, 03.07.2006, 13:27
Re: OT: Verlustrisiko bei Versand bei gewerblichen Versendern
-->>Hallöli,
>hatte mal irgendwo gehört, daß GEWERBLICHE Versender grundsätzlich das Verlustrisiko beim Versand der Ware tragen müssen - also unabhängig vom Wert.
>Ist das richtig?
JA!
Wenn man unterstellt, dass der Artikel tatsächlich aufgegeben wurde, gilt folgendes:
Wichtig ist zunächst, dass es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Davon gehe ich hier aufgrund Ihrer Charakterisierung des Verkäufers als gewerblicher Verkäufer aus.
In diesem Fall gilt der § 447 Absatz 1 BGB ausdrücklich nicht.
Dieser lautet:
"Gefahrübergang beim Versendungskauf"
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Dass diese Bestimmung nicht gilt ergibt sich aus dem § 474 Absatz 2 BGB:
"Begriff des Verbrauchsgüterkaufs"
(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.
(2) Die §§ 445 und 447 finden auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge keine Anwendung.
Dementsprechend gilt hier, dass der gewerbliche Verkäufer Ihnen gegenüber (sofern Sie nicht Ihrerseits als Unternehmer ankaufen)das Versandrisiko trägt. Er muss Ersatz leisten, wenn er unversichert versendet und die Ware verloren geht.
Ob ein Ausschluss dieser zugunsten des nicht gewerblich handelnden Käufers niedergelegten gestezlichen Bestimmung durch AGB wirksam vereinbart werden kann, ist bereits äußerst fraglich, hier ist jedoch zusätzlich zu beachten, dass der von Ihnen zitierte Abschnitt
"Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache stets mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über."
nicht zu Ihrem Nachteil beim Versand ausgelegt werden kann, da er bereits dem Wortlaut nach nur dann zum Tragen kommt, wenn Sie die Ware bereits erhalten haben.
Sofern der Verkäufer weiter auf seine"Zahlungshinweise" verweist, sollten Sie ihm kurz unter Hinweis auf die obigen Normen darauf hinweisen, dass das Gesetz den Verbraucher schützen will und deshalb das Versandrisiko dem gewerblichen Verkäufer auferlegt hat.
Und nochmals zum Abschluss: bislang dürfte nicht nachgewiesen sein, dass die ware durch den Verkäufer überhaupt zum Versand gegeben wurde.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unversicherter-Versand---Wer-Haftet?__f11249.html

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