- Brauche juristischen Rat wegen ebay - MI, 05.07.2006, 11:11
- zwar kein juristischer Rat aber - Herb, 05.07.2006, 11:19
- Re: zwar kein juristischer Rat aber - x Thomas, 05.07.2006, 19:00
- Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay - SchlauFuchs, 05.07.2006, 11:23
- sehe ich ähnlich - nasowas, 05.07.2006, 11:53
- So einfach ist das wohl nicht. - x Thomas, 05.07.2006, 18:53
- Re: Die Frage ist: wann ist etwas ein Gewinn, der versteuert werden muß? - MI, 05.07.2006, 20:02
- Ich glaube, da hast Du recht. - Die Grenze kenne ich - x Thomas, 05.07.2006, 20:45
- Re: So einfach ist das wohl nicht. - ingobert, 06.07.2006, 08:48
- Re: Die Frage ist: wann ist etwas ein Gewinn, der versteuert werden muß? - MI, 05.07.2006, 20:02
- Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay - weissgarnix, 05.07.2006, 11:50
- ganz interessante FAQ zum Thema (mL) (o.Text) - NaturalBornKieler, 05.07.2006, 12:19
- Re: Danke, sehr hilfreich! (o.Text) - MI, 05.07.2006, 15:43
- Wie sieht seine juristische Begründung aus? - FOX-NEWS, 05.07.2006, 17:08
- Re: Originalwortlaut - MI, 05.07.2006, 18:27
- Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay /eine Frage bitte - bodensee, 06.07.2006, 08:21
- Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay /eine Frage bitte - MI, 06.07.2006, 13:15
- eBay-Check:"Sind Sie privater oder gewerblicher Anbieter?" - Nachtigel, 06.07.2006, 09:44
- Re: Danke, gucke mir die Links an, ebay-Links hatte ich schon durchstöbert (o.Text) - MI, 06.07.2006, 13:16
- zwar kein juristischer Rat aber - Herb, 05.07.2006, 11:19
Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay
-->Hallo,
Vermutlich bist du ein sogenannter"Kleingewerbetreibender" http://www.gruenderlexikon.de/kleingewerbe-383.html - Was du machen solltest, wäre ein Anruf bei einem Finanzamt deiner Wahl und du fragst die dort ob du gegen irgendwelche Regeln verstößt. Vermutlich die einzige Regel wäre daß du deinen mit ebay gemachten Gewinn bei der Steuererklärung angeben müßtest. Aber selbst da dürfen dir die privaten Abmahner/Absahner wohl auch den Buckel runterrutschen können.
Ciao!
SF
>Hallo Forum,
>heute morgen hat mir ein ebay-Mitglied mit einem Abmahnbescheid gedroht. Hintergrund ist, daß ich bei ebay viel Lego kaufe, für mich, für die Kinder, und ich verkaufe es dort auch wieder. Das ist mittlerweile eine Art Hobby geworden. Dabei versuche ich gleichzeitig auch, finanziell gut wegzukommen. Das heißt, ich verkaufe Sachen auch schon mal wieder schnell weiter, die ich zuvor günstig ersteigern konnte. Alles in allem ist das aber wahrlich kein großes Geld.
>Das ganze wird nun ausgelegt als Einkauf-Wiederverkauf, und als Privathändler dürfe ich das nicht ohne den ganzen Anmeldekrams, Steuer etc.pp. Was wohl in gewisser Hinsicht stimmt. Ich habe das so nie betrachtet.
>Aber es gibt viele Fälle, wo man bei ebay was ersteigert, und dann möchte man es wieder loswerden. Darf man dann nichts mehr verkaufen, nur weil es ein Weiterverkaufen ist? Wo ist da die Grenze? Muß ich eine bestimmte Zeit warten? Darf der Artikel nicht identisch sein?
>Mir wurde gesagt, in ein-zwei Tagen würde man nochmal bei meinen Auktionen vorbeisehen und ggf. rechtliche Schritte einleiten (die üblichen 5000€ Abmahngebühren usw.) Das ist zuviel, als daß ich da groß herumexperimentieren kann. Sollte ich sicherheitshalber alles, was nicht niet-und nagelfest ist, wieder rausnehmen?
>Ich danke euch für eure Antworten.

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