- Brauche juristischen Rat wegen ebay - MI, 05.07.2006, 11:11
- zwar kein juristischer Rat aber - Herb, 05.07.2006, 11:19
- Re: zwar kein juristischer Rat aber - x Thomas, 05.07.2006, 19:00
- Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay - SchlauFuchs, 05.07.2006, 11:23
- sehe ich ähnlich - nasowas, 05.07.2006, 11:53
- So einfach ist das wohl nicht. - x Thomas, 05.07.2006, 18:53
- Re: Die Frage ist: wann ist etwas ein Gewinn, der versteuert werden muß? - MI, 05.07.2006, 20:02
- Ich glaube, da hast Du recht. - Die Grenze kenne ich - x Thomas, 05.07.2006, 20:45
- Re: So einfach ist das wohl nicht. - ingobert, 06.07.2006, 08:48
- Re: Die Frage ist: wann ist etwas ein Gewinn, der versteuert werden muß? - MI, 05.07.2006, 20:02
- Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay - weissgarnix, 05.07.2006, 11:50
- ganz interessante FAQ zum Thema (mL) (o.Text) - NaturalBornKieler, 05.07.2006, 12:19
- Re: Danke, sehr hilfreich! (o.Text) - MI, 05.07.2006, 15:43
- Wie sieht seine juristische Begründung aus? - FOX-NEWS, 05.07.2006, 17:08
- Re: Originalwortlaut - MI, 05.07.2006, 18:27
- Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay /eine Frage bitte - bodensee, 06.07.2006, 08:21
- Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay /eine Frage bitte - MI, 06.07.2006, 13:15
- eBay-Check:"Sind Sie privater oder gewerblicher Anbieter?" - Nachtigel, 06.07.2006, 09:44
- Re: Danke, gucke mir die Links an, ebay-Links hatte ich schon durchstöbert (o.Text) - MI, 06.07.2006, 13:16
- zwar kein juristischer Rat aber - Herb, 05.07.2006, 11:19
Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay
-->falsch: was zählt, sowohl im Umsatzsteuer- als auch im Gewerbesteuerrecht, und im Einkommenssteuerrecht sowieso, ist alleine die"Gewinnerzielungsabsicht"...
also: wenn du die marge aus dem Kauf-/Wiederverkauf, minus sonstiger Kosten (Internetanschluss, anteilige Bürokosten, Postversand,....) gegenüberstellst, und dabei auf einen"Gewinn" kommst bzw. kommen willst ("Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten" um genau zu sein), dann hat der Gutste vielleicht einen Punkt. wenn du das aber nur als Hobby machst, dann kann er sich brausen gehen, das Gewerbeamt und die Steuer ditto.
Aber: die Steuer wird genau gucken, ob das wirklich ein"Hobby" ist... wenn du also ein Powerseller mit 1000 Bewertungen und mehr bist, dann wird es eventuell schwierig, denen das als"Hobby" zu verkaufen.
Ich gebe dir ein Beispiel, wo die Sache völlig klar ist: Mann kauft laufend die neuesten CDs (ditto Bücher, DVDs,...), hört sie sich an, und verkauft sie danach wieder, ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht... da können sich die Ebayer aufregen wie sie wollen, selbst bei 9999999 abgeschlossenen Transaktionen können die ihm gar nichts...
>Hallo Forum,
>heute morgen hat mir ein ebay-Mitglied mit einem Abmahnbescheid gedroht. Hintergrund ist, daß ich bei ebay viel Lego kaufe, für mich, für die Kinder, und ich verkaufe es dort auch wieder. Das ist mittlerweile eine Art Hobby geworden. Dabei versuche ich gleichzeitig auch, finanziell gut wegzukommen. Das heißt, ich verkaufe Sachen auch schon mal wieder schnell weiter, die ich zuvor günstig ersteigern konnte. Alles in allem ist das aber wahrlich kein großes Geld.
>Das ganze wird nun ausgelegt als Einkauf-Wiederverkauf, und als Privathändler dürfe ich das nicht ohne den ganzen Anmeldekrams, Steuer etc.pp. Was wohl in gewisser Hinsicht stimmt. Ich habe das so nie betrachtet.
>Aber es gibt viele Fälle, wo man bei ebay was ersteigert, und dann möchte man es wieder loswerden. Darf man dann nichts mehr verkaufen, nur weil es ein Weiterverkaufen ist? Wo ist da die Grenze? Muß ich eine bestimmte Zeit warten? Darf der Artikel nicht identisch sein?
>Mir wurde gesagt, in ein-zwei Tagen würde man nochmal bei meinen Auktionen vorbeisehen und ggf. rechtliche Schritte einleiten (die üblichen 5000€ Abmahngebühren usw.) Das ist zuviel, als daß ich da groß herumexperimentieren kann. Sollte ich sicherheitshalber alles, was nicht niet-und nagelfest ist, wieder rausnehmen?
>Ich danke euch für eure Antworten.

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