- Brauche juristischen Rat wegen ebay - MI, 05.07.2006, 11:11
- zwar kein juristischer Rat aber - Herb, 05.07.2006, 11:19
- Re: zwar kein juristischer Rat aber - x Thomas, 05.07.2006, 19:00
- Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay - SchlauFuchs, 05.07.2006, 11:23
- sehe ich ähnlich - nasowas, 05.07.2006, 11:53
- So einfach ist das wohl nicht. - x Thomas, 05.07.2006, 18:53
- Re: Die Frage ist: wann ist etwas ein Gewinn, der versteuert werden muß? - MI, 05.07.2006, 20:02
- Ich glaube, da hast Du recht. - Die Grenze kenne ich - x Thomas, 05.07.2006, 20:45
- Re: So einfach ist das wohl nicht. - ingobert, 06.07.2006, 08:48
- Re: Die Frage ist: wann ist etwas ein Gewinn, der versteuert werden muß? - MI, 05.07.2006, 20:02
- Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay - weissgarnix, 05.07.2006, 11:50
- ganz interessante FAQ zum Thema (mL) (o.Text) - NaturalBornKieler, 05.07.2006, 12:19
- Re: Danke, sehr hilfreich! (o.Text) - MI, 05.07.2006, 15:43
- Wie sieht seine juristische Begründung aus? - FOX-NEWS, 05.07.2006, 17:08
- Re: Originalwortlaut - MI, 05.07.2006, 18:27
- Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay /eine Frage bitte - bodensee, 06.07.2006, 08:21
- Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay /eine Frage bitte - MI, 06.07.2006, 13:15
- eBay-Check:"Sind Sie privater oder gewerblicher Anbieter?" - Nachtigel, 06.07.2006, 09:44
- Re: Danke, gucke mir die Links an, ebay-Links hatte ich schon durchstöbert (o.Text) - MI, 06.07.2006, 13:16
- zwar kein juristischer Rat aber - Herb, 05.07.2006, 11:19
sehe ich ähnlich
-->"Vermutlich die einzige Regel wäre daß du deinen mit ebay gemachten Gewinn bei der Steuererklärung angeben müßtest. Aber selbst da dürfen dir die privaten Abmahner/Absahner wohl auch den Buckel runterrutschen können."
Hallo,
das sehe ich ähnlich. Das ganze ist wohl auch eine Frage der Größenordnung (€-Summe). Deshalb kann man hier schwer abschätzen, ob es wirklich Ärger gibt. Vielleicht hat MI zu Hause ein zweites Legoland für seine Kleinen aufgebaut.
Im übrigen würde ich in Zukunft nicht alles über den gleichen Ebay-Nutzernamen abwickeln. Man könnte ja auch für Verkäufe einen anderen Nutzernamen (und andere Email-Adresse etc.), als für die Käufe, nutzen. So verliert die Abmahnmaffia den Überblick.
@MI -Wenn Du sicher gehen willst und noch keiner geboten hat (ich weiß nicht, ob man bei ebay auch dann das Angebot stornieren kann, wenn es schon Gebote gab) dann würde ich eventuell (das würde für mich alles von der Vorgeschichte der Verkäufe und Käufe in € abhängen) die Angebote raus nehmen und einige Zeit später mit anderen Fotos und unter anderem Ebay-Namen neu anbieten. Einfach um sich nicht mit solchem Gesindel auseinander setzen zu müssen. Auch wenn man am Ende vor Gericht gewinnt, ist es doch keine angenehme Sache sich wegen so einem Scheiß verklagen lassen zu müssen.
Bei den Infos die Du (@MI) hier reingestellt hast, würde ich unter keinen Umständen irgendwelche Abmahngebühren zahlen. Aber wie gesagt, Du hast mehr Infos als wir hier.
Und lass Dich in Zukunft bloß nicht davon abhalten solche"Geschäfte" zu machen. Mach einfach alles ein wenig unauffälliger.
Ich wünsche Dir Jedenfalls, dass für Dich kein Schaden entsteht.
Gruß

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