- Brauche juristischen Rat wegen ebay - MI, 05.07.2006, 11:11
- zwar kein juristischer Rat aber - Herb, 05.07.2006, 11:19
- Re: zwar kein juristischer Rat aber - x Thomas, 05.07.2006, 19:00
- Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay - SchlauFuchs, 05.07.2006, 11:23
- sehe ich ähnlich - nasowas, 05.07.2006, 11:53
- So einfach ist das wohl nicht. - x Thomas, 05.07.2006, 18:53
- Re: Die Frage ist: wann ist etwas ein Gewinn, der versteuert werden muß? - MI, 05.07.2006, 20:02
- Ich glaube, da hast Du recht. - Die Grenze kenne ich - x Thomas, 05.07.2006, 20:45
- Re: So einfach ist das wohl nicht. - ingobert, 06.07.2006, 08:48
- Re: Die Frage ist: wann ist etwas ein Gewinn, der versteuert werden muß? - MI, 05.07.2006, 20:02
- Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay - weissgarnix, 05.07.2006, 11:50
- ganz interessante FAQ zum Thema (mL) (o.Text) - NaturalBornKieler, 05.07.2006, 12:19
- Re: Danke, sehr hilfreich! (o.Text) - MI, 05.07.2006, 15:43
- Wie sieht seine juristische Begründung aus? - FOX-NEWS, 05.07.2006, 17:08
- Re: Originalwortlaut - MI, 05.07.2006, 18:27
- Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay /eine Frage bitte - bodensee, 06.07.2006, 08:21
- Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay /eine Frage bitte - MI, 06.07.2006, 13:15
- eBay-Check:"Sind Sie privater oder gewerblicher Anbieter?" - Nachtigel, 06.07.2006, 09:44
- Re: Danke, gucke mir die Links an, ebay-Links hatte ich schon durchstöbert (o.Text) - MI, 06.07.2006, 13:16
- zwar kein juristischer Rat aber - Herb, 05.07.2006, 11:19
Re: Originalwortlaut
-->Hallo,
die mail war folgende. Der Anlaß war wohl, daß ich ein Lego-Modell versteigern wollte, das ich erst kurz zuvor ersteigert hatte, hier tatsächlich mit dem Ziel, dabei etwas übrig zu halten. Es ist von daher nicht ganz falsch. Aber wenn einer bei all meiner ebay-Aktivität überhaupt einer ein Geschäft gemacht hat, dann war das die Post...
Hier also der Text:
Guten Tag,
Sie geben sich als Privatverkäufer aus? Sie betreiben aber nachweislich An? und Verkauf und haben somit Bedingungen, wie Aufklärung über Widerruf, Rückgaberecht, Ihre kompletten Daten zu veröffentlichen, Gewerbeanmeldung, Steuern abführen, etc. zu erfüllen. Dazu lesen Sie: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/faq/detail.asp?id=13
Ich werde Ihre Angebote in 2 Tagen nochmals prüfen, ob diese nach der Gesetzesvorlage geändert oder auch beendet wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich Ihnen eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung zukommen lassen. Dies bedeutet Kosten von ca. 5000? - dies wird Ihnen auch ein Anwalt bestätigen. Des Weiteren erfolgt eine Meldung an die Finanzbehörde wegen Steuerhinterziehung. Betrachten Sie dieses Schreiben als ernstgemeinten Rat! Ich werde, wenn es sein muss - dem Ganzen auch einen offiziellen Rahmen geben.
MfG
Ebay habe ich angeschrieben und das gemeldet. Die Auktionen habe ich nun sicherheitshalber rausgenommen. Ich hatte ansonsten Glück im Unglück und bin kürzlich über ebay auf einen Händler gestoßen, der mir nun fast alles ohne ebay abnimmt.
Ansonsten - so habe ich jetzt gelernt - bewegt man sich als Privathändler, der bei ebay viel kauft und verkauft, in einer Grauzone, die einem jeder findige Jurist als"Gewerbetreiben" auslegen kann. Es genügt schon, systematisch zu versteigern, was im Haushalt nicht mehr gebraucht wird (s. Urteile in dem Link im anderen Beitrag). Unwissenheit schützt da vor Strafe nicht.
Genötigt fühle ich mich allerdings auch, keine Frage.
Grüße,
MI

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