- Brauche juristischen Rat wegen ebay - MI, 05.07.2006, 11:11
- zwar kein juristischer Rat aber - Herb, 05.07.2006, 11:19
- Re: zwar kein juristischer Rat aber - x Thomas, 05.07.2006, 19:00
- Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay - SchlauFuchs, 05.07.2006, 11:23
- sehe ich ähnlich - nasowas, 05.07.2006, 11:53
- So einfach ist das wohl nicht. - x Thomas, 05.07.2006, 18:53
- Re: Die Frage ist: wann ist etwas ein Gewinn, der versteuert werden muß? - MI, 05.07.2006, 20:02
- Ich glaube, da hast Du recht. - Die Grenze kenne ich - x Thomas, 05.07.2006, 20:45
- Re: So einfach ist das wohl nicht. - ingobert, 06.07.2006, 08:48
- Re: Die Frage ist: wann ist etwas ein Gewinn, der versteuert werden muß? - MI, 05.07.2006, 20:02
- Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay - weissgarnix, 05.07.2006, 11:50
- ganz interessante FAQ zum Thema (mL) (o.Text) - NaturalBornKieler, 05.07.2006, 12:19
- Re: Danke, sehr hilfreich! (o.Text) - MI, 05.07.2006, 15:43
- Wie sieht seine juristische Begründung aus? - FOX-NEWS, 05.07.2006, 17:08
- Re: Originalwortlaut - MI, 05.07.2006, 18:27
- Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay /eine Frage bitte - bodensee, 06.07.2006, 08:21
- Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay /eine Frage bitte - MI, 06.07.2006, 13:15
- eBay-Check:"Sind Sie privater oder gewerblicher Anbieter?" - Nachtigel, 06.07.2006, 09:44
- Re: Danke, gucke mir die Links an, ebay-Links hatte ich schon durchstöbert (o.Text) - MI, 06.07.2006, 13:16
- zwar kein juristischer Rat aber - Herb, 05.07.2006, 11:19
eBay-Check:"Sind Sie privater oder gewerblicher Anbieter?"
-->Hi MI,
dazu folgende Fundsache:
eBay: Sind Sie privater oder gewerblicher Anbieter?
Kein Aprilscherz: Seit dem 1. April 2006 müssen alle Verkäuferkonten bei eBay zwingend als privat oder gewerblich gekennzeichnet sein. Seit diesem Zeitpunkt kann ohne diese Einordnung nicht mehr verkauft werden. Wie Sie herausfinden, in welche Kategorie Sie fallen, verrät Ihnen unser Beitrag anhand einer kleinen Checkliste.
eBay: Sind Sie privater oder gewerblicher Anbieter
eBay gibt einige Hinweise für die Einordnung:
<font color=#0000FF>Sie handeln typischerweise als Privatperson wenn Sie </font>
*Artikel, die Sie nicht mehr benötigen, aus Ihrem Privatbesitz verkaufen,
*Artikel für Ihren privaten Gebrauch kaufen.
<font color=#0000FF>Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie </font>
*Artikel kaufen, um Sie wieder zu verkaufen,
*Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben,
*regelmäßig große Artikelmengen verkaufen,
*häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben,
*eBay-Verkaufsagent sind,
*für Ihr Unternehmen einkaufen.
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Es ist ratsam, wie schon empfohlen, zwei Accounts für An- und Verkauf anzulegen. Trotzdem entbindet es Dich nicht von der Pflicht, Dich als privater oder gewerblicher Verkäufer anzumelden. Irgendwo habe ich gelesen und im Hinterkopf, daß bspw. 30 Auktionen im Monat (oder war´s Quartal ) auf gewerbliche Einordnung schließen lassen.
LG n8igel
PS.: hier noch Link´s zum stöbern ;-)
http://legalershop.blogg.de/eintrag.php?id=33
http://www.schloemer-sperl.de/news+facts/nf_events.htm
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/02/08/023a1401.asp?cat=/computer/internet
http://www.aufrecht.de/2802.html
<ul> ~ eBay: Sind Sie privater oder gewerblicher Anbieter? </ul>

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