- Welch ein Aufwand um Freunde vor einem TOP-Terroristen zu schützen - Worldwatcher, 12.07.2006, 07:19
- Re:Was ist 'Antshilfe' und was steht im deutschen Grundgesetz? - dottore, 12.07.2006, 10:49
- Wenn wir schon beim GG sind..... - XERXES, 12.07.2006, 11:07
- Unt da beschwert man sich über Menschenrechtsverletzungen in China - SchlauFuchs, 12.07.2006, 11:45
- Angela will GWB doch zeigen - MausS, 12.07.2006, 16:22
- Unt da beschwert man sich über Menschenrechtsverletzungen in China - SchlauFuchs, 12.07.2006, 11:45
- Wenn wir schon beim GG sind..... - XERXES, 12.07.2006, 11:07
- Re: Es geht doch um die schönen Bauten - Trithemius, 12.07.2006, 11:50
- Es braucht keine Polizei, kommt ja doch nur der Doppelgänger, wie bei Saddam (o.Text) - prinz_eisenherz, 12.07.2006, 13:07
- Re:Was ist 'Antshilfe' und was steht im deutschen Grundgesetz? - dottore, 12.07.2006, 10:49
Re:Was ist 'Antshilfe' und was steht im deutschen Grundgesetz?
-->Hi,
zum angesprochenen Artikel 35, 1 GG:
Artikel 35
[Rechts- und Amtshilfe; Katastrophenhilfe]
(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. [Amtshilfe = Einsatz der Streitkräfte?]
(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung [was mag das sein?] Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes [der Streitkräfte?] zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern. [Privatbesuch eines Staatsoberhauptes aufgrund privater Einladung eines Regierungschefs = Naturkatastrophe oder besonders schwerer Unglücksfall?]
(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes [Meck-Pomm also doch zwei Bundesländer?], so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
Na, Bundes-Michels, was nun? Normative Kraft des Faktischen? Der Weg zur Militärherrschaft ist kürzer als gemeinhin angenommen.
Gruß!

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