- OT: kennt sich jemand mit Aufenthaltsrecht aus? - Baldur der Ketzer, 16.07.2006, 01:11
- Re: OT: kommt darauf an aus welchem Land - monopoly, 16.07.2006, 07:54
- Re: OT: kommt darauf an aus welchem Land - Baldur der Ketzer, 16.07.2006, 13:35
- Die Deutsche sind da ziemlich doof, fertige, gesuchte Studenten - LenzHannover, 16.07.2006, 22:30
- Re: OT: kommt darauf an aus welchem Land - Baldur der Ketzer, 16.07.2006, 13:35
- Re: OT: kommt darauf an aus welchem Land - monopoly, 16.07.2006, 07:54
Re: OT: kommt darauf an aus welchem Land
-->>Hallo,
>weiß jemand, wie lange es für jemanden aus dem Dritt-Herkunftsland dauert, in der BRD einen deutschen Paß zu bekommen, wenn die Person schon ein paar Jahre legal mit Arbeits-. und Aufenthaltsbewilligung dort tätig war? Stimmt das mit 8 Jahren?
>Kann diese Zeit evtl. unterbrochen werden, durch einen Aufenthalt in der Schweiz etwa, ohne, daß hierdurch die erreichten Aufenthaltsjahre *verloren* gehen? Also, kann man später wieder anknüpfen und die bötigen Jahre *vollmachen*?
>Gibt es ein empfehlenswertes, kompetentes Anwaltsbüro hierzu? (Ggf. Raum Süddeutschland)
>Danke für alle Infos im voraus.
>Beste Grüße vom Baldur
Habe selber mal beim VerwG Gearbeitet Asylverfahrensgesetz. Politisch verfolgte geniesen Asylrecht.
ZB Afghanistan Bis zum Regime cHANGE DURCH DIE aMIS SAH ES SO AUS, das diese
Leute hier geduldet wurden, weil keine Taliban keine Staatsgewalt im Rechtssinne hatten, im Gegensatz zu dem Amis jetzt bzw. zu Karsai. Hatte aber keine Arbeitserlaubnis bekommen bzw. Studienerlaubnis, sondern war nur geduldet. Das hängt immer von der letzte Rechtssprechung der VerwG zu dem jeweiligen Land ab. VWerGg sind an höchstrichterliche Rechtssprechung gebunden.
Immer GG+ AsylVerG zudsammen sehen, wenn pol. vefolgt. Ansonsten Arbeitnehmerfreizügigkeit nur für EU Bürger. Polen in Uk- Geflügelfabriken usw.

gesamter Thread: