- Goldverkaufder SNB, Dr. Philipp Hildebrand zu Goldverkäufen der SNB - Albrecht, 15.07.2006, 11:56
- Re: Ad fontes - Trithemius, 16.07.2006, 18:56
- Re: Ad fontes: da kommt es? - Emerald, 16.07.2006, 19:26
- Re: Ad fontes - Trithemius, 16.07.2006, 18:56
Re: Ad fontes: da kommt es?
-->Der ohne Zustimmung des Souveräns erfolgte Gold- Verkauf wird erst recht zu reden geben, wenn dieses Edelmetall einen Preis von $ 2.000.00 bis $ 3.000.00 in den nächsten Jahren erreicht haben wird! Die Akteure von 2000 / 2005 SNB-Meyer und Bundesrat Kohler, haben möglicherweise das Volk schamlos hintergangen. Es macht den Anschein, dass auf Empfehlung der amerik. Fed die Schweiz 50 % des sog."last resort" verhökert hat. Anfragen in diese Richtung werden von der SNB unter den Tisch gekehrt, bzw. mittels und dank Bankgeheimnis verweigert. Die Verbuchung der Dollar-Erlöse, bzw. der Verkauf und Unmtausch derselben in Franken, hat zusätzlich einen ungeheuren Verlust verursacht. Ist es gar möglich, dass die Schweiz mit den nachhaltigen und unverhältnismässigen Goldverkäufen dazu beigetragen hat, US-Treasury Bills zu erwerben, um damit einen Beitrag zur US-amerik. maroden Handels-und Zahlungs-Bilanz zu leisten. Je länger sich die SNB zu diesen nie geklärten: politischen und wirtschaftlichen"Freundes-Diensten" ausschweigt, desto heftiger werden bestimmte Kreise, eher früher als später, eine transparenten Aufklärung verlangen. Die Treffen mit den US-Finanz-Ministern in dieser verworrenen und undurchsichtigen Angelegenheit, sollten protokollarisch festgehalten sein! Es zeugt von katastrophaler Bevormundung, wenn der Bürger hierüber mit Stillschweigen, durch Verheimlichung und bewusste Fehlinformationen im Ungewissen gehalten wird! Möglicherweise bahnt sich hier einer der grössten schweiz. Skandale des 21.Jahrhundert an?
Als Antwort auf Beitrag in Zeitenwende vom 9.Dezember 2005:
quote:
unter anderem:
Die nächste Goldabstimmung fand am 18.April 1999 statt. Das Volk nahm mit der neuen BV auch die Aufhebung der Golddeckung an, ohne darüber informiert worden zu sein. Bundesrat Arnold Koller beteuerte stets, im Projekt «nachgeführte Bundesverfassung» gehe es lediglich darum, das geschriebene und ungeschriebene Verfassungsrecht in eine moderne Sprache und in eine neue überzeugende Systematik zu fassen. Inhaltliche Neuerungen seien darin nicht enthalten. Am 4.März 1998, ungefähr ein Jahr vor der Abstimmung, hatte Koller im Ständerat von einer Expertenkommission gesprochen, die zum Schluss gekommen sei, dass die Hälfte der Goldreserven «überflüssig» sei und verkauft werden könne. Dazu musste jedoch die Golddeckung in der Bundesverfassung aufgehoben werden, die 1951 vom Volk und Ständen so machtvoll gewünscht wurde. Koller begründete die Aufhebung wie folgt: Die Schweiz habe sich 1992 mit dem Beitritt zum Internationalen Währungsfonds (IWF) verpflichtet, die Landeswährung nicht an das Gold zu binden.
War das wirklich ein Grund, um das Gold zu verkaufen? Die Schweiz hatte bereits 1973 mit dem Übergang zu den flexiblen Wechselkursen aufgehört, den Franken in Gold zu definieren - ohne deswegen die Goldreserven anzutasten.
2002: Kernfrage vorentschieden
Weder in der Abstimmung über den Beitritt der Schweiz zum IWF 1992 noch in derjenigen über die neue BV 1999 wurde mit den Bürgern eine Diskussion darüber geführt, ob Goldreserven in grösserem Umfang sinnvoll sind oder nicht. Eine Zweckänderung und der Verkauf dieses Volksvermögens hätten ohne Wissen und Zustimmung des Volkes nicht beschlossen werden sollen.
Am 22.September 2002 konnte der Souverän einzig über die Verwendung des Erlöses aus dem bereits beschlossenen Verkauf der 1300 Tonnen «überschüssigen» Goldes abstimmen. Das Ergebnis war deutlich: zwei Mal Nein, sowohl zur Volksinitiative der SVP «überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds» wie auch zum Gegenvorschlag «Gold für AHV, Kantone und Solidaritätsstiftung». Im Gegensatz zu den beiden Goldabstimmungen von 1951 war diesmal die Frage «grössere Goldreserven ja oder nein» bereits vorentschieden. Das berechtigte Gefühl vieler Stimmbürger, übergangen worden zu sein, könnte der Hauptgrund für das doppelte Nein gewesen sein.
Zu weiteren Goldabstimmungen kam es nicht mehr. Es gab Geplänkel im Parlament und im Bundesrat über das weitere Vorgehen. Auf dem Tisch lag ein Vorschlag, den Erlös aus den Goldverkäufen in eine Stiftung einzubringen, das Kapital zu erhalten und den Ertrag zu zwei Dritteln den Kantonen und einem Drittel dem Bund auszuschütten. Als dieser Vorschlag v.a. im Ständerat keine Mehrheit fand, entschied der Bundesrat 2005, den ganzen Betrag von 21 Mrd. Fr. aufzuteilen - nach dem gleichen Schlüssel von zwei zu eins für Kantone und Bund, gemäss dem die Gewinne der SNB verteilt werden. Auch das war nicht korrekt. Die Goldreserven waren keine Gewinne, die die SNB in früheren Zeiten erzielt hatte, sondern Reserven, die vom Volk erarbeitet worden waren und die die SNB auf Grund eines Volksentscheids geäufnet hatte.
Bei den 21 Mrd. Fr. blieb es nicht. Die SNB hatte in ihrer Bilanz bereits in den Neunzigerjahren weitere «überflüssige» Milliarden geortet, die sie den staatlichen Haushalten zuführte. Insgesamt hat die SNB Bund und Kantone in den letzten Jahren mit über 40 Mrd. Fr. versorgt. Ist unsere Notenbank zu einem Gold- oder Geldesel geworden? Wie unabhängig ist die SNB noch? Wir zehren von den Reserven, die unsere Eltern und Grosseltern langfristig für Not- und Krisenzeiten erarbeitet hatten. Unseren Kindern hinterlassen wir einen Schuldenberg.
Die drei Volksabstimmungen über die Goldreserven in den Jahren 1949 und 1951 sind staatspolitisch ein Musterbeispiel von direktdemokratischer Entscheidungsfindung. Das Ergebnis wurde von einer breiten Mehrheit getragen. Es bedeutete Arbeit und Verzicht auf Konsum. Rückblickend war der Volksentscheid, an Stelle von Dollar grössere Goldreserven zu äufnen, goldrichtig.
«Gelenkte Demokratie» schadet
Heute wird das umstrittene Modell der «gelenkten Demokratie» diskutiert und in Bundesbern teilweise bereits praktiziert. Danach soll eine politische Elite vermehrt die Führung übernehmen. Das äussert sich z.B. darin, dass der Bundesrat seit einiger Zeit einseitig als Partei in Abstimmungskämpfen auftritt und dem Volk quasi vorgibt, wie es zu entscheiden hat. In dieses Umfeld sind die Goldabstimmungen der letzten Jahre einzuordnen.
Die Aussage einer Expertenkommission und später auch des Bundesrats, die Hälfte der Goldreserven sei «überflüssig» und könne verkauft werden, ist eine solche Vorgabe. Wie kommt die politische Elite zu solchen Aussagen? Ist sie nicht bloss Verwalterin des Volksvermögens und nicht dessen Eigentümerin? Der Grundsatzentscheid steht in der direkten Demokratie dem Eigentümer, d.h. dem Volke zu. Wieso hat der Bundesrat nicht eine Vorlage ausgearbeitet, die Vor- und Nachteile der Goldverkäufe aufgezeigt und dem Volk den Entscheid überlassen hätte? Dieses hätte die Verantwortung und die Folgen getragen. So hat sich der Preis für die Goldunze seit 1998, als die Hälfte der Goldreserven als «überflüssig» erklärt wurde, bis heute verdoppelt (vgl. Textkasten). Sind diejenigen, die behauptet haben, die Goldreserven seien «überflüssig», heute in der Lage, für die entgangenen Buchgewinne die Verantwortung zu übernehmen?
Fazit: Die Volksabstimmung über die politische Frage - Verkauf ja oder nein - wurde umgangen, obwohl sie sich von der Sache her aufgedrängt hätte. Der Bundesrat zog es vor, verkürzt zu informieren - z.B. mit der Aussage, die neue BV enthalte nichts Neues. Die Regel, wie die Gewinne der SNB zu verteilen sind, wurde «gedehnt» interpretiert, d.h., sie wurde auch auf den Erlös aus den Goldverkäufen angewandt. Dabei waren die Goldreserven keine Gewinne, sondern wurden durch den Willen des Volkes erarbeitet.
Die direkte Demokratie hat 1951 zu einem überzeugenden Ergebnis geführt. Die Profiteure des Goldgeldes von heute können das bestätigen. Der Erlös muss nun aber unbedingt zur nachhaltigen Tilgung der Schulden verwendet werden. Sonst hat die nächste Generation in Not- oder Krisenzeiten gar nichts davon.
Dr. Werner Wüthrich ist Jurist und Handelslehrer, Zürich.
unquote.

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