- Einen haben wir noch: Grabstätte laut Kirche = Parkplatz... - LenzHannover, 18.07.2006, 01:29
- Inzwischen gibt es private Friedhofsbetreiber. Ob die aber billiger sind? (o.Text) - Ecki1, 18.07.2006, 09:45
Einen haben wir noch: Grabstätte laut Kirche = Parkplatz...
-->14-7-2006 Hann. Dorfzeitung Streit um Umbettung von Urne
Selbst die Kirchen bescheissen inzwischen offen wegen ein paar Euro - so viele Fälle wird es ja nicht geben - deswegen: gierig und doof.
Ich empfinde es auch als Schweinerei, für eine Grabstätte 20 Jahre im voraus alles zahlen zu müssen, die qm Kosten sind doch erheblich - eine Mietwohnung ist teilweise preiswerter
Kirche: „Parkautomat gibt auch kein Geld zurück“
Für zwei Jahre hatte die Asche eines 65-Jährigen in einem Urnengrab in Schleswig-Holstein eine Ruhestätte gefunden - dann zog die Witwe zu ihrer Tochter nach Wunstorf und ließ die Urne umbetten. Bezahlen soll sie die Grabstelle aber für 20 Jahre. Der Parkschein-Automat gebe ja auch kein Geld zurück, wenn der Fahrer den Platz vorzeitig räume, teilt ihre frühere Kirchengemeinde aus dem Kreis Segeberg mit. „Dieser Vergleich ist geschmacklos“, sagt die 67-Jährige und kämpft mit den Tränen. Sie hat jetzt die Gemeinde auf Rückerstattung der anteiligen Gebühren verklagt.
In dem Rechtsstreit, der demnächst Verwaltungsrichter in Schleswig beschäftigt, geht es um rund 700 Euro. In einem Punkt konnte Rechtsanwalt Holger Kleine-Tebbe aus Wunstorf die Gemeinde schon zum Einlenken bewegen: Die für 20 Jahre im Voraus bezahlten Kosten für „Rasenschnitt“ wurden rückerstattet. „Das ist das wohl auch das Mindeste“, meint der Anwalt: „Um das Grab herum ist nämlich nie Gras gesät worden.“ Seit Oktober 2005 liegt die Urne auf dem Wunstorfer Friedhof, zwei Monate später war das geräumte Grab bereits wieder belegt. „Die kassieren einfach doppelt“, meint Kleine-Tebbe.
Dazu hält sich die Gemeinde für berechtigt. Das folge schon daraus, „dass auch der, der irgendwo einen Parkschein für vier Stunden löst, keine Gebührenerstattung erwarten kann, wenn er aus persönlichen Gründen bereits nach einer halben Stunde das Auto wieder von dem Parkplatz beseitigt.“ Dabei spiele es keine Rolle, dass der Parkplatz kurz darauf wieder besetzt sei. „Das ist Geldschneiderei“, meint Rainer Biese, Experte für Friedhofsgebühren im hannoverschen Rathaus. Wenn das Urnengrab neu zu vergeben sei, wären die ungenutzten 18 Jahre in Hannover problemlos rückvergütet worden.
Beim Verwaltungsgericht Hannover hat es Streitigkeiten dieser Art nie gegeben. „Auf solch eine Idee würde hier auch keiner kommen“, meint Klaus-Peter Schmidt-Vogt, Vorsitzender Richter der 1. Kammer. Es sei klar, dass zu einer Leistung auch die Gegenleistung gehöre. Die Witwe möchte an dem Prozess in Schleswig nicht teilnehmen. Mit der Kirchengemeinde hat sie abgeschlossen.
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