- OT: Frage zum Sparer Freibetrag - Supermario, 25.08.2006, 16:14
- Re: OT: Frage zum Sparer Freibetrag - fridolin, 25.08.2006, 16:21
- Zusatzfrage zum Sparerfreibetrag - prinz_eisenherz, 25.08.2006, 17:57
- Re: Zusatzfrage zum Sparerfreibetrag - fridolin, 25.08.2006, 19:45
- Danke! noch eine wönzige Zuzusatzfrage zum Sparerfreibetrag:)) - prinz_eisenherz, 25.08.2006, 20:30
- Re: Danke! noch eine wönzige Zuzusatzfrage zum Sparerfreibetrag:)) - fridolin, 25.08.2006, 20:42
- Danke! noch eine wönzige Zuzusatzfrage zum Sparerfreibetrag:)) - prinz_eisenherz, 25.08.2006, 20:30
- Re: Zusatzfrage zum Sparerfreibetrag - fridolin, 25.08.2006, 19:45
- Zusatzfrage zum Sparerfreibetrag - prinz_eisenherz, 25.08.2006, 17:57
- AUF KEINEN FALL AUF DIE KINDER! - Toby0909, 25.08.2006, 18:15
- Danke für eure Antworten - gut das es dieses Forum und dessen Mitglieder gibt! (o.Text) - Supermario, 25.08.2006, 19:57
- Re: OT: Frage zum Sparer Freibetrag - fridolin, 25.08.2006, 16:21
Zusatzfrage zum Sparerfreibetrag
-->Hallo fridolin,
da nun der Freibetrag zum wiederholten Mal halbiert wurde, von ursprünglich 12000 DM, 6000 Euro, für Ehepaare, auf jetzt 1500 Euro, sind wir, meine Frau und ich, mit unserer Altersvorsorge den ehemals heiligen Schwüren der Politiker auch auf den Leim gekrochen, haben soviel gespart, bis an die Freibetragsgrenze von 12000 DM heran, geteilt durch 12, sind das schlicht und einfach 1000 DM unversteuert pro Monat, um seine Altersvorsorge aufzubessern. So mal geplant. Wieder einmal vom Staat hinters Licht geführt, darum Vorsicht mit der Riesterrente, wer weiß was davon, über den langen Zeitraum, bei der Bindungskraft an die Anlage, zum Schluss wirklich noch ausgezahlt werden wird?
Aber zurück zur Verteilungsvariante, sofern möglich, über die Kinder, Betrachtungen dazu siehe Link weiter unten, wenn diese Verteilung nur aus taktischen Gründen passiert, nicht um schon frühzeitig, wenn überhaupt, den Kindern Vermögen zu übertragen, wie ist es in diesem Fall darum bestellt, das auf die Kinder überschriebenen Vermögen wieder zurück zu holen, nach sagen wir fünf Jahren, weil man für sein Gesamtvermögen eine bessere Alternative gefunden hat? Kommt man dann wieder heran, wenn ja, wird man dann rückwirkend so bei der Steuer behandelt, als wäre das Geld niemals auf einem anderen Konto gewesen, hierbei der Freibetrag zum Nutzen des zweiten Kontos, und wird man somit zur Nachzahlung von Vermögenssteuern aufgefordert?
bis denne
eisenherz
<ul> ~ Sparerfreibetrag: Eltern haben noch Spielraum</ul>

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