- OT: Frage zum Sparer Freibetrag - Supermario, 25.08.2006, 16:14
- Re: OT: Frage zum Sparer Freibetrag - fridolin, 25.08.2006, 16:21
- Zusatzfrage zum Sparerfreibetrag - prinz_eisenherz, 25.08.2006, 17:57
- Re: Zusatzfrage zum Sparerfreibetrag - fridolin, 25.08.2006, 19:45
- Danke! noch eine wönzige Zuzusatzfrage zum Sparerfreibetrag:)) - prinz_eisenherz, 25.08.2006, 20:30
- Re: Danke! noch eine wönzige Zuzusatzfrage zum Sparerfreibetrag:)) - fridolin, 25.08.2006, 20:42
- Danke! noch eine wönzige Zuzusatzfrage zum Sparerfreibetrag:)) - prinz_eisenherz, 25.08.2006, 20:30
- Re: Zusatzfrage zum Sparerfreibetrag - fridolin, 25.08.2006, 19:45
- Zusatzfrage zum Sparerfreibetrag - prinz_eisenherz, 25.08.2006, 17:57
- AUF KEINEN FALL AUF DIE KINDER! - Toby0909, 25.08.2006, 18:15
- Danke für eure Antworten - gut das es dieses Forum und dessen Mitglieder gibt! (o.Text) - Supermario, 25.08.2006, 19:57
- Re: OT: Frage zum Sparer Freibetrag - fridolin, 25.08.2006, 16:21
Re: Zusatzfrage zum Sparerfreibetrag
-->Aber zurück zur Verteilungsvariante, sofern möglich, über die Kinder, Betrachtungen dazu siehe Link weiter unten, wenn diese Verteilung nur aus taktischen Gründen passiert, nicht um schon frühzeitig, wenn überhaupt, den Kindern Vermögen zu übertragen, wie ist es in diesem Fall darum bestellt, das auf die Kinder überschriebenen Vermögen wieder zurück zu holen, nach sagen wir fünf Jahren, weil man für sein Gesamtvermögen eine bessere Alternative gefunden hat? Kommt man dann wieder heran, wenn ja, wird man dann rückwirkend so bei der Steuer behandelt, als wäre das Geld niemals auf einem anderen Konto gewesen, hierbei der Freibetrag zum Nutzen des zweiten Kontos, und wird man somit zur Nachzahlung von Vermögenssteuern aufgefordert?
<font color=#0000FF>Hallo,
das Geld auf dem Konto der Kinder ist Eigentum der Kinder, das von den Eltern nur für diese verwaltet wird (kraft ihrer Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter). In der Regel wird es formal so laufen, daß das Geld als Schenkung von den Eltern an die Kinder fließt und dann auf dem Konto der Kinder landet.
Soll es später zurück fließen, ist es wiederum eine Schenkung der Kinder an die Eltern, für die weit geringere Freibeträge gelten als umgekehrt. Also fällt u.U. Schenkungssteuer an.
Vermögenssteuer gibt es übrigens nicht mehr, bzw. sie wird nicht mehr erhoben. ;)
Die Eltern dürfen keineswegs freihändig über dieses Geld verfügen wie über eigenes Vermögen, also es nach Belieben hin- und herschaufeln oder für eigene Zwecke verwenden. Dann ist leicht der Vorwurf des steuerlichen Gestaltungsmißbrauchs da. Sinn macht es unzweifelhaft nur, wenn das Geld später sowieso den Kindern zugewendet werden soll, etwa zur Finanzierung einer Ausbildung.
Siehe dazu auch Beitrag von toby0909. Eine vernüftige Anlage ist besser als dauernd nur auf steuerliche Randbedingungen zu schielen.
Schönen Gruß.
</font>

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