- Sozialamt forderte! BGH: Kinder müssen nicht alles für Elternunterhalt geben - certina, 03.09.2006, 10:01
- Sozialamt forderte! BGH: Kinder müssen nicht alles für Elternunterhalt geben - prinz_eisenherz, 03.09.2006, 11:08
- Re: Sozialamt forderte! BGH: Kinder müssen nicht alles für Elternunterhalt geben - certina, 05.09.2006, 19:32
- Sozialamt forderte! BGH: Kinder müssen nicht alles für Elternunterhalt geben - prinz_eisenherz, 03.09.2006, 11:08
Sozialamt forderte! BGH: Kinder müssen nicht alles für Elternunterhalt geben
-->Hallo,
ein hochinteressantes Urteil, aber leider nur ein Urteil im Einzelfall. Ob diese Sicht andere Gerichte in den vielen anderen Varianten der Sozialhilfe und somit auch der staatlichen Unterstützung bei Arbeitslosengeldzahlungen auch so sehen?
Auf den ersten Blick hat sich damit die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld mit der Sozialhilfe, unverhofft anders entwickelt, als es der Staat eigentlich sich so fein ausgedacht hatte. Was soll einen Arbeitslosen, daran hindern ebenso wie im Sinne dieses Urteils zu argumentieren? Wenn er vorher erst seine Ersparnisse verbrauchen soll, seine Lebensversicherung verkaufen muss, bevor er vom Staat beglückt wird?
## Er brauche zudem sein Vermögen nicht zu verwerten, wenn ihm dadurch wirtschaftlich nicht vertretbare Nachteile entstünden. ##
Wie wurde das festgestellt?
## Auch könne der Sozialhilfeträger nicht verlangen, dass Kinder ihre selbst genutzte und angemessene Immobilie verkaufen.##
Siehe oben, der vorzeitige Verkauf einer Lebensversicherung, das Auflösen von Ersparnissen, die eigentlich für die Alterssicherung gedacht waren.
## Vom Geld habe sich der Sohn ein neues Auto im Wert von 21 700 Euro kaufen wollen ##
Stimmt fast immer. Kann nur dann nicht hinreichen, wenn derjenige keinen Führerschein hat.
## Das stünde ihm zu. Das Sozialamt konnte auch nicht von ihm verlangen, auf den geplanten Kauf einer angemessenen Eigentumswohnung zu verzichten. ##
Das plane ich mein gesamtes Leben lang, z. b. plane ich eine Bergkette in den Alpen zu kaufen. Wie wird die Planung gegen das konkrete Handeln geprüft?
Das diese Sicht des Problems von dem Gericht bestand haben soll? Mal abwarten, ob der Sozialhilfeträger in die Berufung geht. Beim BGH, geht das überhaupt noch? Dieses Urteil würde im Zusammenhang mit der jetzigen Anwendung von „Harz dem Hässlichen“ einen großen Schritt in die andere Richtung bedeuten. Mal sehen.
eisenherz

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