- Verraten und Verkauft - Inge, 09.09.2006, 09:35
- Hypothekenverkauf an andere Banken. Fritze Flink ist wieder mal ratlos? - prinz_eisenherz, 09.09.2006, 11:08
- "Haken in der Suppe" - FOX-NEWS, 09.09.2006, 12:02
- Re: Mafiastaatlicherseits zugelassenes Verbrechertum im BRDDR-Haifischbecken - Tassie Devil, 09.09.2006, 13:03
- "Haken in der Suppe", und doch... - prinz_eisenherz, 09.09.2006, 19:43
- "Haken in der Suppe" - FOX-NEWS, 09.09.2006, 12:02
- Potentielles Euro Hypo Opfer: - FOX-NEWS, 09.09.2006, 11:22
- Mein Senf zum Thema - eesti, 10.09.2006, 21:01
- Hypothekenverkauf an andere Banken. Fritze Flink ist wieder mal ratlos? - prinz_eisenherz, 09.09.2006, 11:08
Verraten und Verkauft
-->Deutsche Kommunen verkaufen Ihre Kanalnetze oder Strassenbahnen an Abschreibungsgesellschaften aus den USA, das ist allgemein bekannt.
Aber wer weiss schon, daß die deutschen Banken wie z.B. die Euro Hypo auch deutsche Grundschulden nach USA verkauft haben? Immobilienpakete im Werte mehrerer Milliarden Euro sind von den deutschen Banken in die USA verschleudert worden. Oftmals mussten die Amerikaner dafür nur 50 % der eigentlichen Werte zahlen. Von dort aus erfolgt nun in vielen Fällen die Zwangsversteigerung der betroffenen Immobilien in Deutschland.
Der Trick dabei ist der: Die Amerikaner lehnen einfach eine Verlängerung der auslaufenden Finanzierungen ab, verlangen eine schnelle Ablösung der Kredite. Dies auch in den Fällen, in denen die Hypotheken jahrelang ordnungsgemäss bedient worden sind. Wird nicht schnell genug neu finanziert und abgelöst so übergeben die Amerikaner alle derartigen Fälle an die eigene Rechtsabteilung, die dann die Vollstreckung betreibt. Ist dann erst einmal der Versteigerungsvermerk in Abt. II des Grundbuches eingetragen so ist eine Neufinanzierung oder Umfinanzierung nach den heute geltenden Bankenrichtlinien (Scoring) so gut wie unmöglich.
Wenn dann die Banker auf einen schnellen Gewinn aus sind so hilft Ihnen das deutsche Grundschuldrecht von 1879. Im Versteigerungsfall dĂĽrfen die in der Grundschuldbestellungsurkunde vereinbarten hohen Zinsen berechnet werden. Darin liegt der Gewinn fĂĽr die amerikansichen Verwerter.
In aller Regel werden die Objekte dann von einer eigenen bankeneigenen Verwertungsgesellschaft erworben, die die Objekte dann wieder mit Gewinn veräussert. Hierbei werden von den bankern im ersten Versteigerungstermin Gebote unter 50 % des Verkehrswertes abgegeben, um die Wertgrenzen für den zweiten Versteigerungstermin zu Fall zu bringen. Im zweiten Termin können dann auch Gebote unter 50 % Erfolg haben.
Diese Bankenpraxis hat der BGH gerade unter dem Aktenzeichen BGH, Az. V ZB 98/05 8 / 2006 in einem aktuellen Fall für unzulässig erklärt und die erfolgte Zuschlagserteilung im Versteigerungstermin daher für nichtig erklärt. Experten sind der Ansicht, dass es mehrere Tausend derartiger Fälle in Deutschland geben muss.

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