- Es geht, Strafe für strafunmündige unter 14 - LenzHannover, 18.09.2006, 14:20
- Seit wann....... - ufi, 18.09.2006, 14:29
- Re: Seit wann....... - SchlauFuchs, 18.09.2006, 16:13
- Re:WOW Ich bin ja schockiert über so viel Courage. Endlich wird mal - Loki, 18.09.2006, 14:52
- na ja,........ - ufi, 18.09.2006, 14:54
- Erziehung? - Yak, 18.09.2006, 17:23
- na ja,........ - ufi, 18.09.2006, 14:54
- Das Böse hat ein Gesicht - Golden Boy, 19.09.2006, 02:05
- Seit wann....... - ufi, 18.09.2006, 14:29
Es geht, Strafe für strafunmündige unter 14
-->Dorfz. 12-9-2006: In einem spektakulären Fall von Schülergewalt hat das Oberlandesgericht Oldenburg jetzt ein Signal gesetzt. Das Gericht sprach einem Elfjährigen, der von Mitschülern über Monate misshandelt worden war, 4000 Euro Schmerzensgeld zu.
Der Fall hatte sich im Landkreis Cloppenburg ereignet. Hier hatten zwei Jungen und zwei Mädchen im Alter zwischen elf und 13 Jahren ihr Opfer zwei Monate lang in den Pausen an den Rand des Schulhofs gedrängt....
Das Oberlandesgericht folgte in dem Berufungsverfahren der Auffassung des Landesgerichts in erster Instanz. Die Beklagten waren zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Kinder für die Verletzungen zivilrechtlich verantwortlich sind. Neben den 4000 Euro Schmerzensgeld sind die Täter zum Ersatz eventueller zukünftiger Schäden verpflichtet.
Dagegen hatten in erster Instanz drei der Beklagten Berufung eingelegt. Dies wurde vom Oberlandesgericht Oldenburg zurückgewiesen. Nicht nur aktive Schläger hafteten für die Verletzungen, sondern auch Schüler, die den Haupttäter psychisch unterstützt hätten - etwa indem sie mit ihnen in einer Runde auf dem Schulhof ständen.
Handy und Gameboy weg, auch bei den Zuschauern, hat doch was

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