- Eigentumssicherung durch Off-Shoring - klingonenjoerg, 24.09.2006, 18:01
- Re: Eigentumssicherung durch Off-Shoring - Ventura, 24.09.2006, 19:18
- Re: Eigentumssicherung durch Off-Shoring - Emerald, 24.09.2006, 22:15
- Aktivität erforderlich - Tiffany, 25.09.2006, 20:38
Aktivität erforderlich
-->Das Problem ist die sog. Aktivitätsklausel im deutschen Steuerrecht, d.h. der Inländer muss aktiv nachweisen, dass die ausländische Gesellschaft auch wirklich vom Ausland aus gefßhrt wird, d.h.
1. eine Betriebsstätte dort ist (läĂt sich sicherlich realisieren) und
2. auch der Ort der Leitung sich im Ausland befindet (hier wird es eng!).
Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, wird die Gesellschaft als (ich glaube sog.) Zwischengesellschaft im deutschen Steuerrecht angesehen und unterliegt doch der deutschen Eink.-steuer.
In der Zeitschrift 'Dubai' 03-2005 Oktober-Dezember 2005 gibt es m.E. hierzu einen ganz nĂźtzlichen Ăberblick.
Wenn Fachleute eine Idee haben, wie dieses Problem umgangen werden kann, wäre ich äuĂerst dankbar fĂźr Hinweise.

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