- Gesundheitspolitk - der Lebensnerv unserer Gesellschaft! - Vinosoph, 27.09.2006, 23:21
Gesundheitspolitk - der Lebensnerv unserer Gesellschaft!
-->und hier gleich noch ein Brief eines aufrechten Mediziners:
Dr. med. Andreas Thum, Facharzt für Orthopädie
Offener Brief an den mündigen deutschen Staatsbürger unserer Gesellschaft und an unsere politischen Volksvertreter im Deutschen Bundestag zur Gewissensüberprüfung der Gesundheitsreform und zu notwendigen Korrekturen der Verantwor! tlichen in Krankenkassen, Ärzteverbänden und Gesundheitsbehörden unter der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland
1 Anlaß
Angesichts dieser katastrophalen Gesundheitsreform, die sich nochmals erdreistet hat, das gigantische Geschäft mit den chronischen Erkrankungen gesetzlich zu fixieren und gleichzeitig die Staatsbürger zu zwingen, dieses beleidigende und schädigende Krankheitssystem mit ihren eigenen Krankenkassenbeiträgen zu finanzieren, ist die derzeitige Verantwortlichkeit der mittragenden und mitwissenden Politiker in Frage gestellt.
2 Grund
Konfrontiert mit der seit Jahrzehnten betriebenen weltweiten Erkenntnisunterdrückung im Heilwesen, die uns Ärzten in der gesamten Ausbildung die Erkenntnisse von z.B. Dr. Takaki(Japan), Dr. Goldberger,
Dr. Weston Price, Prof. Chittenden(USA), Sir Dr. McCarrison, Prof. Bicknell und Sir William Gladstone(England), Dr. Hindhede(Dänemark), Dr. Bircher-Benner(Schweiz), Dr. Röse, Prof. Wendt, Dr. Bruker, Prof. Kollath, Dr. van Aaken(Deutschland) u.v.v.a.m. vorenthält und darin gipfelt, daß die Entdeckungen! der 5 biologischen Gesetze der Neuen Medizin nach Dr. Ryke Geerd Hamer seit 1981 von der Universität Tübingen(trotz mehrfacher Bestätigung, zuletzt offiziell durch die Universität Trnava 1989)nicht einmal überprüft, geschweige denn anerkannt werden, obwohl sie durch das Verwaltungsgericht Sigmaringen (AZ: 3K 1180/86, Vorsitzender und Vizepräsident des VG Hr. Dr. IIber, Richter Dr. Diem, Dr. Gwinner, Herr Hammer, Herr Höch) im Dez. 1986(Verhandlg. am 17. 12. 1986) dazu verurteilt worden war, sind die persönlichen Konsequenzen der Verantwortlichen längst überfällig.
3 Folgen
Sollte sich auch die Neue Medizin(www.pilhar.com, www.neue-medizin.de, www.klein-klein-verlag.de ) als richtig erweisen, was nach meinem ärztlichen und menschlichen Verständnis sehr wahrscheinlich ist, dann kann man bei allein in Deutschland täglich 1500 Krebs-Toten, d.h. Tote wegen einer nicht mehr dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entsprechenden Chemo-, Bestrahlungs- und chirurgischen Verstümmelungs-Therapie, von 13,7 Mio Krebs-Toten seit 1981 allein in Deutschland ausgehen!!
4 Belege
Dies bedeutet einen groben Verstoß gegen
1. Art. 2(2) dt. GrundGesetz: Jeder hat! das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
2. den Eid des Hippokrates
Hippokrates, griech. Arzt, geb. auf Kos 460 v. Chr., gest. Larissa um 370 v. Chr. Quelle: Brockhaus, Bd. 12, 2006
(ehemaliger ärztlicher Berufseid): Ich schwöre alle Götter und Göttinnen zu Zeugen anrufend, daß ich nach bestem Vermögen und Urteil diesen Eid und diese Verpflichtungen erfüllen werde. Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urt! eil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht.
Ich werde niemandem, auch nicht auf eine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren. Was ich bei der Behandlung sehe oder höre, werde ich verschweigen und solches als ein Geheimnis betrachten. Wenn ich nun diesen Eid erfülle und nicht verletze, möge mir im Leben und in der Kunst Erfolg zuteil werden; wenn ich ihn übertrete und meineidig werde, das Gegenteil.
Quelle: aus Pschyrembel, 255. Auflage
3. das Gelöbnis deutscher Ärztinnen und Ärzte:
Bei meiner Aufnahme in den ärztl. Berufsstand gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.
Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patientinnen und Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten h! inaus wahren.
Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.
? dies alles verspreche ich auf meine Ehre.
Quelle: Brockhaus, Bd. 2, 2006
und
4. die Ärztliche Berufsordnung §1(2): Aufgabe des Arztes ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken.
5 Gesetz
Hiermit wird unbedingt notwendig, den politischen Hintergrund darzustellen, vor dem die Gesundheitsreform als rechtswirksam vorgestellt wird:
Am 17. Juli 1990, mit Wirkung zum! 18. Juli und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 23. Sept. 1990, wurde von den Alliierten in Paris der
Art. 23 GG, der den Geltungsbereich regelte, aufgehoben.
Gleichzeitig wurde unsere vergangene Bundesregierung aufgefordert, eine Verfassung und ebenso einen Friedensvertrag auszuarbeiten.
Art. 23 GG ehemaliger Text:
in der Fassung vor dem 17. Juli 1990 als Fußnote:
Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Quelle: Deutsche Verfassungen, Goldmann Verlag, 1992
Abdruck der Veröffentlichung im BGbl(Il, S.885, 890) am 23. Sept. 1990
(Orginaltexte konnte ich bis dato weder im Notariat noch Amtsgericht Wangen, noch im internet im Orginal einsehen und verifizieren.)
Staat
Herrschaftsordnung, durch die ein Personenverband(Volk) auf abgegrenztem Gebiet durch hoheitl. Gewalt zur Wahrung gemeinsamer Güter verbunden ist
(spezifische Definition nach den Völkerrechtsnormen:)
Nach der Dreielementelehre(G. Jellinek) wird ein Staat durch das Staats-Gebiet, das Staats-Volk und die Staats-Gewalt konstituiert.
Quelle: Brockhaus Bd. 20, 1998
Nation
Begriff, der den Rahmen bezeichnet, innerhalb dessen sich Menschen neben kultureller Eigenständigkeit v.a. polit. Selbständigkeit(Souveränität) unter Verweis auf eine als gemeinsam angenommene Geschichte, Tradition, Kultur, Sprache zumessen.
Die polit. Zielsetzung drückt sich dabei v.a. in der Tendenz aus, Nation und
(National-)Staat zur Deckung zu bringen.
Der Nation-Begriff zielt v.a. auf die polit. Handlungsfähigkeit des Nationalstaates, sowohl im Hinblick auf die polit. Souveränität im intern. Zusammenhang, als auch auf die Garantie von Menschen- und Bürgerrechten im Rahmen eines Verfassungsstaates.
Die Nation beansprucht für sich allg. die höchste Loyalität.
Quelle: Brockhaus, Bd 15, 1998
Sofern seit dem 17. Juli bzw. 23. Sept. 1990 diese Fakten nicht geändert wurden, geht der Bundesbürger von obiger Rechtsgrundlage aus.
6 Recht
Nach 15 Jahren Schweigens hat der Bundesbürger das Recht, unter der Protektion des Beschlusses der Alliierten von 1990, die jetzige Bundesregierung aufzufordern, sich zur gegenwärtigen Rechtswirksamkeit der Gesundheitsreform, zum Verfassungsentwurf und zum Friedensvertragsentwurf zu erklären,
wie auch der Bundesbürger gehalten ist, die bisherige Übergangsregelung s! eit Inkrafttreten des GG 1949, seit 1990 jedoch unter staatsrechtlich abzuklärender Rechtswirksamkeit, auch weiterhin zu respektieren.
Für den Bürger ist das die Stunde, allein schon um der Ordnung und Sicherheit willen, seine Loyalität zum Staat und zur Nation(s.o.) unter Beweis zu stellen.
Zum ärztlichen medizinisch-humanitären Verantwortungsbereich gehören auch folgende Regelungen:
Die Tabak-und Alkohol-Steuern sollten, weil sie eine konsumare Besteuerung des erhöhten Lebensrisikos darstellen, den gesetzlichen Krankenkassen zugeführt werden, um effektiver den Konsumexzessen entgegenwirken zu können.
Die Abtreibungen sollten, weil sie organisch-persönlich gebunden sind, von beiden Partnern(eugenisch-biologisch festgelegt) bezahlt und nicht unbeteiligt Dritten finanziell und moralisch auferlegt werden.
Die freiwerden Finanzmittel sollten umgehend den Kinderfamilien zufließen, die bei entsprechender Unterstützung der Grundstock eines natürlichen Staatswesens sind.
7 Resümée
Hiermit ist das Gesundheitswesen von den ihm inneliegenden Prinzipien angesprochen.
Wir brauchen fachkundige und verantwortliche Persönlichkeiten zur Verwirklichung,
zu Gunsten eines an Naturgesetzen orientierten Genesungs- und Heilwesens, welches die Prävention und Steigerung der geistigen, seelischen und körperlichen Zustandes als Ziel kennt!
Bestehende Klinikseinrichtungen und Rehabilitationszentren können hier zur Verbreitung und Anwendung des Wissens genutzt werden.
Diese große Zeit, die bevorsteht, aber noch nicht recht anbrechen will, wird die Anwendung des in(den letzten) 80 Jahren erworbenen Wissens bringen. Als Vorrat von Möglichkeiten ist unser Zeitalter prachtvoll, allen historisch bekannten überlegen (Ortega y Gasset, in Kapitel XXXI Die Zukunft ist unter uns aus Macht und Schicksal der Nahrung von Albert v. Haller, Unikat Verlag, 1995)
Der Autor ist erreichbar unter: e-mail: abenteuer-gesundheit-thum@online.de

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