- Frage zum Urheberrecht - Theo Stuss, 30.09.2006, 13:11
- Re: Frage zum Urheberrecht - fridolin, 30.09.2006, 13:40
- Re: Typisch negative Antwort eines Juristen - Theo Stuss, 30.09.2006, 15:12
- Re: Typisch negative Antwort eines Juristen - fridolin, 30.09.2006, 15:25
- Re: Ich hatte die Antwort ja noch gar nicht. Hab's dann ergoogelt - Theo Stuss, 30.09.2006, 18:38
- Re: Typisch negative Antwort eines Juristen - fridolin, 30.09.2006, 15:25
- Re: Typisch negative Antwort eines Juristen - Theo Stuss, 30.09.2006, 15:12
- Re: Frage zum Urheberrecht - fridolin, 30.09.2006, 13:40
Re: Frage zum Urheberrecht
-->Hallo Theo,
das ist so pauschal nicht richtig. Es kommt in erster Linie gar nicht auf den Inhalt eines Werkes an.
Das Urheberrecht erlöscht beispielsweise 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Verfassers. Bei biblischen Texten beispielsweise dürfte das der Fall sein. Das hat aber nichts mit dem Inhalt zu tun. So kann etwa ein neuerer Bibelkommentar nach wie vor dem Urheberrecht unterliegen. Genauso wäre es mit Arbeiten in wissenschaftlichen Fachzeitschriften.
Bei juristischen Texten ist es im Prinzip genauso. Allerdings unterliegen Gesetzestexte, amtliche Verordnungen und Gerichtsurteile grundsätzlichen nicht dem Urheberrecht. Bei einem Gesetzeskommentar wäre es wieder anders.
Das ist aber eine Sache mit vielen Verzweigungen (z.B. wo genau das erlaubte Zitieren endet und die nicht erlaubte Verwendung eines geschützten Werkes anfängt). Zu fragen wäre auch, ob deutsches, österreichisches oder sonst ein nationales Recht anzuwenden wäre.
Ich würde für Deutschland einfach mal im Urheberrechtsgesetz im Internet nachschauen.
Gruß

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