- Frage zum Urheberrecht - Theo Stuss, 30.09.2006, 13:11
- Re: Frage zum Urheberrecht - fridolin, 30.09.2006, 13:40
- Re: Typisch negative Antwort eines Juristen - Theo Stuss, 30.09.2006, 15:12
- Re: Typisch negative Antwort eines Juristen - fridolin, 30.09.2006, 15:25
- Re: Ich hatte die Antwort ja noch gar nicht. Hab's dann ergoogelt - Theo Stuss, 30.09.2006, 18:38
- Re: Typisch negative Antwort eines Juristen - fridolin, 30.09.2006, 15:25
- Re: Typisch negative Antwort eines Juristen - Theo Stuss, 30.09.2006, 15:12
- Re: Frage zum Urheberrecht - fridolin, 30.09.2006, 13:40
Re: Typisch negative Antwort eines Juristen
-->Genau darum geht es:
§ 51
Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
<font color=#FF0000>a) einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,</font>
b) Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
c) einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Die komplette Übernahme und Integration eines Werkes ist also erlaubt, wenn das neu entstandene Gesamtwerk seine eigene Originalität besitzt.
GruĂź,
Theo
PS: Das meinte wohl auch der Mensch von der Uni Innsbruck

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