- Frage zum Urheberrecht - Theo Stuss, 30.09.2006, 13:11
- Re: Frage zum Urheberrecht - fridolin, 30.09.2006, 13:40
- Re: Typisch negative Antwort eines Juristen - Theo Stuss, 30.09.2006, 15:12
- Re: Typisch negative Antwort eines Juristen - fridolin, 30.09.2006, 15:25
- Re: Ich hatte die Antwort ja noch gar nicht. Hab's dann ergoogelt - Theo Stuss, 30.09.2006, 18:38
- Re: Typisch negative Antwort eines Juristen - fridolin, 30.09.2006, 15:25
- Re: Typisch negative Antwort eines Juristen - Theo Stuss, 30.09.2006, 15:12
- Re: Frage zum Urheberrecht - fridolin, 30.09.2006, 13:40
Re: Typisch negative Antwort eines Juristen
-->>Die komplette Übernahme und Integration eines Werkes ist also erlaubt, wenn das neu entstandene Gesamtwerk seine eigene Originalität besitzt.
<font color=#0000FF>Genau das meinte ich auch, wenn Du die Antwort genau liest - ein (auch umfangreiches oder komplettes) Zitat ist erlaubt, solange das"zitierte" Werk zur Erläuterung eines eigenen Werkes notwendig ist, welches eine eigene kreative Schöpfung darstellt. Wo hier die Grenzen zum einfachen"Abkupfern" liegen, muß im Einzelfall entschieden werden.
Mit religiösen oder juristischen Inhalten hat das überhaupt nichts zu tun (Ausnahme die schon angesprochenen Gesetzes- und Urteilstexte, für die eine generelle Sonderregelung gilt).
Wieso fragst Du im übrigen überhaupt, wenn Du die Antwort sowieso schon weißt? ;)
Und was bringt Dich überhaupt zu der irrigen Annahme, daß ich Jurist sei? Du weißt doch:"Jurist - böser Christ" (Zitat Luther, wenn ich mich nicht täusche).
Schönes Wochenende noch. </font>

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