- Ab März 07 kosten Knöllchen im Ausland (angeblich) richtig Geld... - certina, 01.10.2006, 13:15
Ab März 07 kosten Knöllchen im Ausland (angeblich) richtig Geld...
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Geblitzt im Urlaub, na und? Wenn es nicht gerade in der Schweiz oder in Ã-sterreich passiert, können die ausländischen Behörden deutschen Sündern nichts anhaben. Mit dieser Freiheit soll es bald vorbei sein. An der"Umsetzung" habe ich aber noch meine erheblichen Zweifel.... dran
Wer bisher im Ausland ein Knöllchen erhielt oder erhält, könne dafür in Zukunft zu Hause belangt werden, prophezeit ADAC-Generalsyndikus Werner Kaessmann beim 33. Juristen-Kongress des Auto-Clubs in Lübeck.
Die neue Regel solle innerhalb der Europäischen Union ab März 2007 und möglicherweise auch rückwirkend gelten. Bisher sind im Ausland begangene Verkehrssünden nur geahndet worden, wenn die Polizei den Fahrer vor Ort persönlich erwischte. Wer etwa geblitzt wurde, ging straffrei aus.
Nur mit der Schweiz und Ã-sterreich habe es bislang Abkommen zur Vollstreckung gegeben, demnächst könnten Deutsche für Verkehrsverstöße in jedem EU-Land zur Kasse gebeten werden. Wie die neue EU-Regel künftig umgesetzt werde, sei aber noch fraglich, sagte Kaessmann. Denn den Verwaltungsaufwand habe immerhin das Land, in dem beispielsweise zu schnell gefahren worden sei, das Bußgeld fließe aber in die Kasse des Staates, in dem der Raser wohne.
eben....und deswegen habe ich aber auch noch meine erheblichen Zweifel an einer urploetzlich vom Ausland ausgehenden verschärften „Strafverfolgung“, wenn die Kassen der Lichtensteinische Tschakos, die der Guardia Civil auf Mallorca oder die der Carabinieries in Rimini weiterhin leer bleiben....
Die Höhe der Strafe richte sich wiederum nach dem Bußgeldkatalog im Ausland, weshalb sich deutsche Autofahrer zum Teil auf erhebliche Bußgelder einstellen müssten. In einigen Ländern sei man etwa für falsches Parken schnell mal 80 Euro los.
Der Generalsyndikus kritisierte außerdem die geplante Verschärfung der europäischen Führerschein-Richtlinie. Demnach sollen Autofahrer ihre Fahrerlaubnis nach einem Verlust nicht mehr im Ausland, sondern nur noch im Heimatland wieder erwerben dürfen. Das sei eine Rückwärtsentwicklung, die so nicht gewollt war,bemängelte der 58-Jährige. Mit der Neuregelung solle Führerscheintourismus vorgebeugt werden.
Von 2004 bis 2006 seien nach ADAC-Angaben 2800 deutsche Fahrer mit ausländischer Fahrerlaubnis auf deutschen Straßen ermittelt worden, 2100 davon hatten ihren deutschen Führerschein zuvor wegen Alkohol- oder Drogenkonsum verloren. Man müsse diesen Missbrauch anders in den Griff bekommen. So werde die Freiheit wieder geopfert, meint Kaessmann - einen Vorschlag, wie dieses denn geschehen könne, legte er aber nicht nach.

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