- OT: Grundsteuer - Verfassungsbeschwerde nicht angenommen - - Svenni, 01.10.2006, 14:09
- Re: was wieder zeigt: Der Staat hat das Obereigentum! (o.Text) - - Elli -, 01.10.2006, 15:43
OT: Grundsteuer - Verfassungsbeschwerde nicht angenommen -
-->Hallo,
habe gerade einen Erstbescheid zur Veranlagung der Grundsteuer erhalten. Lohnt sich jetzt überhaupt noch ein Einspruch?
Und..... kann man so eine Verfassungsbeschwerde einfach so OHNE Begrüdung ablehnen ??
"Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer nicht angenommen
Die seit dem 01. August 2005 am Bundesverfassungsgericht anhängige Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer (Az.: 1 BvR 1644/05) ist mit Beschluß vom 21.06.2006 nicht zur Entscheidung angenommen worden.
Die Beschwerdeführer hatten sich gegen die Festsetzung von Grundsteuer auf die von Ihnen selbst und ihren Familien bewohnten Grundstücke gewandt. Sie waren der Ansicht, die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG verbiete es dem Gesetzgeber, auf die Wirtschaftsgüter des persönlichen Gebrauchsvermögens zuzugreifen und beriefen sich auf den 1995 ergangenen Vermögenssteuerbeschluß. Dort hatte das Bundesverfassungsgericht die Vermögenssteuer als verfassungswidrig verworfen und sich grundsätzlich zur Zulässigkeit sogenannter"Sollertragssteuern" geäußert.
Wie die Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführer mitteilten, erging der Beschluß ohne Begründung."

gesamter Thread: