- Terror-Helfer stellte die Hass-Reden von Osama bin Laden ins Internet (m.L.) - Nachtigel, 10.10.2006, 18:17
- Was genau ist denn daran strafbar? (o.Text) - igelei, 10.10.2006, 18:24
- Re: Was genau ist denn daran strafbar? (o.Text) - vermute Copy and Paste - Nachtigel, 10.10.2006, 19:03
- Die Propaganda bereitet das Volk auf Gesinnungsschnüffelei vor... mkT - igelei, 10.10.2006, 19:50
- Re: zu geringe Entrüstung und Empörung gilt als Unterstützung -Quiiiiieeeeek - Baldur der Ketzer, 10.10.2006, 21:38
- Mutmaßlicher Al-Qaida-Terrorist verhaftet - Helmut, 10.10.2006, 19:58
- OK: da ist der Gesinnungsparagraph 129a STGB... mkT - igelei, 10.10.2006, 20:12
- Die Propaganda bereitet das Volk auf Gesinnungsschnüffelei vor... mkT - igelei, 10.10.2006, 19:50
- Re: Was genau ist denn daran strafbar? (o.Text) - vermute Copy and Paste - Nachtigel, 10.10.2006, 19:03
- Was genau ist denn daran strafbar? (o.Text) - igelei, 10.10.2006, 18:24
OK: da ist der Gesinnungsparagraph 129a STGB... mkT
-->>Da muss man wohl den Terminus"Schreibtisch-Terrorist" erfinden:
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(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Damit ist es also nur den"freien" Pre$$titutes vorbehalten, Nachrichten zu verbreiten oder auch nicht? Wenn ich mir einen Pressetext mit einer Botschaft BinLadens nehme und sie auf meine Homepage stelle, mache ich mich strafbar? Ziemlich abartiges Land, dann kann man doch gleich auch ohne Nachweis irgendeiner Schuld die Brüder, Tanten und Eltern eines Terroristen verhaften und einsperren, schließlich unterstützen die den bestimmt. Und uns erzählt man, wir würden in einer freiheitlich demokratischen Grundordnug leben????
http://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html
MfG
igelei

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