- Wenn der Wahnsinn Methode hat - Terroristen auf dem Arbeitsamt:-( - Nachtigel, 10.10.2006, 21:42
- Ja, aber... - prinz_eisenherz, 11.10.2006, 08:12
- Re: Ja, aber... - Inge, 11.10.2006, 10:33
- Re: Ja, aber... - Inge, 11.10.2006, 10:55
- sorry - Inge, 11.10.2006, 10:55
- Re: Ja, aber... - Inge, 11.10.2006, 10:55
- endlich einer der die"Auswüchse des destillierten Schwachsinns" u. Bürokratie - CaptainB, 11.10.2006, 19:14
- Re: Ja, aber... - Inge, 11.10.2006, 10:33
- Ja, aber... - prinz_eisenherz, 11.10.2006, 08:12
Wenn der Wahnsinn Methode hat - Terroristen auf dem Arbeitsamt:-(
--><center>ARGE-Mitarbeiterin Uhlemann: Diese Praxis sei gang und gäbe. </center>
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Die Arbeitnehmerin kann nicht glauben, was in dem Brief steht. Sie vermutet eine Verwechselung mit ihrem Mann, der Hartz-IV-Empfänger ist. Doch das zuständige Amt, die ARGE Landkreis Mittweida, bestätigt ihr, alles habe seine Richtigkeit. Katja Uhlemann von der ARGE des Landkreises erklärt das gegenüber Frontal21 wie folgt:"Grundsätzlich ist es so: Wenn sich jemand arbeitslos meldet, beziehungsweise als ALG-II-Empfänger registriert wird, werden alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ebenfalls als arbeitssuchend registriert." Der Gesetzgeber schreibe vor,"dass alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft daran mitwirken sollen, die Bedürftigkeit abzustellen." Uhlemann spricht von einer"Formalie, die das Gesetz vorgibt". Diese Praxis sei"gang und gäbe".
Behördenlogik
Grundlage der gesetzlichen Vorgaben für die so genannten Bedarfsgemeinschaften: Wer zusammen lebt, muss auch finanziell füreinander einstehen. Im Falle von Frau Rinn heißt das: Wenn das Gehalt einer vorgeschlagenen Stelle über dem der bisherigen liegt, muss sie bei einer erfolgreichen Bewerbung die neue Beschäftigung annehmen. Soweit die Logik der Behörde.
Auch die Chefin von Renate Rinn mag dieser Logik nicht folgen. Marion Arnold-Sittig von der Arnold Elektronik GmbH sagt zu Frontal21:"Frau Rinn hat ja ein festes Auskommen, sie fühlt sich wohl, und ich konnte mir nicht vorstellen: Warum will man solche Menschen vermitteln, wo wir doch ganz viele Arbeitslose haben, die froh wären, wenn sie eine Arbeit haben?"
Ein fragwürdiges Angebot
Schließlich kommt ein Anruf von der Behörde: Die Vermittler haben einen Job gefunden. Nicht etwa für ihren arbeitslosen Mann, sondern für Renate Rinn. Ihre Chefin Marion Arnold-Sittig prüft für sie, welche Firma hinter dem Jobangebot steckt:"Frau Rinn sollte sich in Mittweida bewerben, bei einer Firma, die uns oftmals bei Überproduktion hilft, wo wir unsere Arbeit hinverlagern. Dort sollte Frau Rinn anfangen, und dort hätte sie 14 Tage, drei Wochen maximal, einen Job gehabt. Dann wäre sie arbeitslos geworden - wenn sie auf diesen Vorschlag vom Arbeitsamt eingegangen wäre." Die ARGE hätte Frau Rinn also in die Arbeitslosigkeit vermittelt - hätte sie das fragwürdige Angebot angenommen. Doch sie lehnt ab.
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<ul> ~ Hartz IV verkehrt - Behörden machen arbeitslos </ul>

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