- Warum der"2+4-Vertrag" kein Friedenvertrag ist und mehr. mvT. - BossCube, 13.01.2001, 12:46
- Re: Warum der"2+4-Vertrag" kein Friedenvertrag ist und mehr - nereus, 13.01.2001, 20:02
- Re: Warum der"2+4-Vertrag" kein Friedenvertrag ist und mehr - BossCube, 13.01.2001, 20:30
- Re: Jan - Baldur der Ketzer, 13.01.2001, 20:48
- Re: Jan - BossCube, 14.01.2001, 19:13
- Re: Warum der"2+4-Vertrag" kein Friedenvertrag ist und mehr - Prospector, 14.01.2001, 00:39
- Re: Warum der"2+4-Vertrag" kein Friedenvertrag ist und mehr - nereus, 14.01.2001, 11:59
- Re: es war US-amerikanischer Wachmonat mkT - Baldur der Ketzer, 14.01.2001, 12:34
- Re: Warum der"2+4-Vertrag" kein Friedenvertrag ist und mehr - Prospector, 14.01.2001, 19:53
- Re: Warum der"2+4-Vertrag" kein Friedenvertrag ist und mehr - nereus, 14.01.2001, 11:59
- Re: Jan - Baldur der Ketzer, 13.01.2001, 20:48
- Re: nereus - gar wunderlich Ding der da hieß Rudi - Baldur der Ketzer, 13.01.2001, 20:35
- Re: Warum der"2+4-Vertrag" kein Friedenvertrag ist und mehr - BossCube, 13.01.2001, 20:30
- Re: Feindstaatenklausel unverändert in Kraft, und die Folgen mkT - Baldur der Ketzer, 14.01.2001, 18:53
- Re: Warum der"2+4-Vertrag" kein Friedenvertrag ist und mehr - nereus, 13.01.2001, 20:02
Re: Feindstaatenklausel unverändert in Kraft, und die Folgen mkT
Hallo,
man sollte sich bei aller Pragmatik schon über die"basics" im Klaren sein.
Hierzu ein paar Infos aus"Rüggeberg, Dieter: Geheimpolitik", S.245f:
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Feindstaat oder Freundstaat
.....
es heißt dazu im Handbuch der vereinten Nationen auf Seite 114/115 unter anderem:
>>Damit war eine Friedensordnung geschaffen, die noch deutlicher als in der Völkerbundsatzung die Staatengemeinschaft für unabsehbare Zeit in die Klasse der Sieger und die der Besiegten unterteilte und die Besiegten nicht nur bis auf weiteres von der neuen Gemeinscahft ausschloß, sondern als habituelle Angreifer abqualififzierte und in den Art.53 und 107 zu weitgehend rechtlosen Objekten von Kriegsfolge- und Präventivmaßnahmen herabstufte, ohne den Siegern hierbei irgendwelche zeitlichen Beschränkungen aufzuerlegen.
Hinsichtlich des Umfangs dieser Maßnahmen werden den Siegern - mit Ausnahme der Verpflichtung zur Beachtung der Menschenrechte, die als individuelle Rechtspositionen außerhalb des herkömmlichen völkerrechtlichen Systems staatlicher Berechtigungssubjekte stehen - keine Beschränkungen auferlegt.
Unter"Kriegsfolgemaßnahmen" im Sinne von Art. 107 könnten Friedensverträge ebenso subsumiert werden wie einseitige Akte autoritativen Charakters, z.B. teilweise Annexion oder militärische Besetzung des Territoriums des Feindstaates, Einschränkung seiner Souveränität oder Erzwingung der Verpflichtungen eines Friedensvertrages mit Waffengewalt.
Ähnlich unbeschränkt sind die Befugnisse der Staaten, die in einem regionalen Bündnis gegen die Erneuerung der Angriffspolitik eines Feindstaates zusammengeschlossen sind.
Die betreffenden Mächte haben das Recht, den Begriff"Angriffspolitik" selbst auszulegen, und werden hierbei auch nicht an die Angriffsdefinition der Vereinten Nationen von 1974 (Res. 3314 XXIX vom 14.12.74) gebunden.
Damit könnte nach Art.53 bereits eine politische Tendenz, die weder völkerrechtliche Positionen gefährdet, noch auf die vom Völkerrecht anerkannten Rechte dritter Staaten einwirkt - etwa die Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht oder das Recht auf Heimat - sämtliche Zwangsmaßnahmen des Völkerrechts in Gang setzen.>>
Diese paar Sätze nur zur Erinnerung daran, daß bis heute keine FRiedensverträge mit jenen Ländern abgeschlossen wurden, mit denen Deutschland am Ende des zweiten Weltkriegs im Kriegszustand war. Es waren übrigens fünfzig von den sechzig damals auf der Erde existierenden Nationen.
Der permanente Bestand der Feinstaatenklauseln macht klar, daß selbstverständlich alle deutschen Bundeskanzler und Bundespräsidenten seit 1945 zuerst einen Eid vor den alliierten Geheimdiensten.....ablegen müssen, bevor sie.....
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soweit der Ausschnitt aus dem Buch.
Es folgen Bewertungen, die zwar offensichtlich sind, aber dann schon wieder offtopic, fürchte ich.
Der 2+4 Vertrag ist halt nur ein Teil des Ganzen, das man im Auge behalten sollte.
Beste Grüße vom Baldur
Ich denke,
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