- Heute, 14. Januar 2001 - Cosa, 14.01.2001, 16:23
- Re: also gabs die groteske Übertreibung auch schon früher ;-) - Baldur der Ketzer, 14.01.2001, 16:29
- Re: einen Nachteil hat die Geschichte aber doch... - Cosa, 14.01.2001, 19:52
- Re: also gabs die groteske Übertreibung auch schon früher ;-) - SchlauFuchs, 15.01.2001, 10:37
- Re: also gabs die groteske Übertreibung auch schon früher ;-) - Baldur der Ketzer, 14.01.2001, 16:29
Re: also gabs die groteske Übertreibung auch schon früher ;-)
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>>1965: Die Stadtverwaltung Leverkusen wurde zur Zahlung von DM 165.000 Schadensersatz an den Künstler Joseph Beuys verurteilt. Sie hatte eine von ihm zum"Kunstobjekt" bearbeitete Badewanne achtlos in einen Lagerraum gestellt, wo sie von Teilnehmern einer Feier als Bierkühler zweckentfremdet wurde.
>Kojak würde sagen, eeeentzückend.........vielleicht sollte ich meinen Beruf wechseln und in Künstler machen......... ;-)
>wie wärs mit der alten Badewanne aus SchlauFuchs´ Bauernhaus.........
>sonntägliche Grüße vom Baldur
Du solltest dir mal die Toilette ansehen, die braucht gar nicht mehr bearbeitet zu werden, um als Kunstobjekt bewertet zu werden - sieht fast so aus, als ob die Vorbesitzerin die letzen 50 mal vergessen hat, zu spülen. Im Wohnzimmer hängt an einem Draht noch eine Leuchtstoffröhre, an der Millionen Fliegen gekotet haben. Sieht fast so aus, als ob das Glas der Röhre 'gerostet' hat.
ciao!
SchlauFuchs
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