- Angriffskriege sind verfassungswidrig - - Elli -, 04.11.2006, 16:19
- Re: Angriffskriege sind verfassungswidrig - stimmt nur bedingt - André, 04.11.2006, 17:29
- Angriffskriege sind verfassungswidrig? Aber doch nicht um Israel zu verteidigen. - prinz_eisenherz, 04.11.2006, 18:47
- Merke: Die Gewinner haben NIE angegriffen... (o.Text) - Tofir, 04.11.2006, 19:16
- Re: Angriffskriege sind nicht verfassungswidrig - MI, 05.11.2006, 10:50
Re: Angriffskriege sind nicht verfassungswidrig
-->(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
--> Angriffskrieg dürfen also geführt werden, solange sie nicht"in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören"... (also wenn es"Friedensmissionen" sind, ist alles in Butter)
Warum im GG nicht einfach steht:"Das Vorbereiten und Führen von Angriffskriegen sowie die Beteiligung an Angriffskriegen sind verfassungswidrig und unter Strafe zu stellen" weiß ich auch nicht. Wollte da der Gesetzgeber etwa ein Hintertürchen offenhalten?
MI
<ul> ~ Art. 26</ul>

gesamter Thread: